5.09.2007
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Blauzungenkrankheit im Landkreis Osterholz
Osterholz-Scharmbeck (aho) – In Ritterhude wurde bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit festgestellt. Aufgrund der Vorschriften des Tierseuchenrechts muss daher das umliegende Gebiet in einem Radius von 20 km, somit fast das gesamte Kreisgebiet, zum Gefährdungsgebiet erklärt werden. Aus diesem dürfen Wiederkäuer nur unter Auflagen verbracht werden.