Blauzungenkrankheit: Beobachtungsgebiet auch in Sachsen
Dresden (aho) – Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Thüringen sowie einem Fall in Bayern sind Beobachtungsgebiete mit einem Radius von 150 km (150 km-Zone) einzurichten. Davon sind auch Teile West- und Südwestsachsens betroffen. Es handelt sich dabei um die kreisfreien Städte Zwickau und Plauen, den gesamten Vogtlandkreis sowie Teile der Landkreise Delitzsch, Leipziger Land, Zwickauer Land und Aue-Schwarzenberg. Die Einrichtung des Beobachtungsgebietes wird durch das jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) öffentlich bekannt gemacht. Im Beobachtungsgebiet unterliegen Wiederkäuer (empfängliche Tiere) Verbringungsbeschränkungen und Tierhalter sind verpflichtet, ihre Haltung beim zuständigen LÜVA anzuzeigen, sofern dies noch nicht geschehen ist.