Kreis Peine: Blauzungenkrankheit bei einer Kuh in Duttenstedt
Peine (aho) – Am 30. August wurde bei einer Kuh in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus Peine-Duttenstedt die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. Der übrige Bestand macht einen gesunden Eindruck, so der Kreis in einer Presseinformation. Das erkrankte Tier wird bereits medikamentös behandelt und aller Voraussicht nach in Kürze wieder gesund sein. Die durch ein Virus verursachte Blauzungenkrankheit ist eine für den Menschen ungefährliche, anzeigepflichtige Tierseuche; Fleisch- und Milchprodukte können daher ohne Bedenken verzehrt werden.
Um den Ausbruchbetrieb herum musste der Landkreis Peine allerdings entsprechend der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit ein 20-km-Gebiet einrichten, welches bestimmten Maßregelungen unterliegt. Dadurch ist ab sofort der gesamte Landkreis Peine Gefährdungsgebiet.
Für Tierhalter im Kreis Peine gibt es von nun an Einschränkungen bei Transporten von Wiederkäuern, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen. Diese dürfen nur noch aus dem Gefährdungsgebiet hinausbefördert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden, welche beim Veterinäramt erfragt werden können. Weitere Folgen des Seuchenausbruchs sind:
– behördliche Beobachtung der Viehbestände,
– regelmäßige klinische Untersuchung der lebenden und pathologisch-anatomische Untersuchung der verendeten Tiere durch den beamteten Tierarzt sowie virologische oder serologische Untersuchung seuchenverdächtiger Tiere,
– Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere und deren tägliche Anpassung an Bestandsveränderungen durch Verenden oder Geburt,
– Behandlung der Tiere, ihres Stalls oder sonstigen Standortes mit zugelassenen Insektiziden,
– unschädliche Beseitigung der verendeten Tiere sowie
– Nachforschungen zu Übertragungs- und Verbreitungswegen.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird in den Freitag-Ausgaben der Tageszeitungen im Landkreis Peine abgedruckt und tritt am Samstag, 1. September, in Kraft. Mitarbeiter des Veterinäramtes in Peine stehen für Auskünfte zur Verfügung.
Aufgrund des Gefährdungspotentials für die Wiederkäuer im Landkreis Peine werden alle Halter von Schafen, Ziegen, Gehegewild und Rindern erneut aufgefordert – sofern noch nicht geschehen – ihre Tierhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Peine zu melden.