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Weitere Fälle von Blauzungenkrankheit in Mittelhessen

Gießen (aho) – Im Regierungsbezirk Gießen sind in den vergangenen Tagen mehrere Neuausbrüche der Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen aufgetreten. Nach den Fällen der vergangenen Tage in Fronhausen, Breidenbach und Angelburg (Kreis Marburg-Biedenkopf) sind aktuell weitere in Rabenau (Kreis Gießen), Merenberg (Kreis Limburg-Weilburg) und Rauschenberg (Kreis Marburg-Biedenkopf) aufgetreten. „Im Gegensatz zu manchen anderen Tierseuchen müssen beim Auftreten von Blauzungenkrankheit weder die betroffenen Tiere noch der gesamte Bestand getötet werden“, erläutert Dr. Ursula Planz vom Veterinärdezernat des Gießener Regierungspräsidiums. Allerdings werden durch die zuständigen Veterinärbehörden im Umkreis von 20 und 150 km um den Ausbruchsbestand Schutzzonen eingerichtet, in denen bestimmte Handelsbeschränkungen gelten. Insbesondere bedarf ein Verbringen von Wiederkäuern aus der 20-km-Schutzzone heraus der Genehmigung durch die Veterinärbehörde, so das RP.

Die aktuellen Fälle wurden bei Verbringungsuntersuchungen festgestellt, ohne dass die Tiere klinische Symptome zeigten. Infolgedessen liegen nunmehr die gesamten Kreisgebiete Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Gießen sowie der westliche Teil des Vogelsbergkreises bis etwa Ulrichstein (siehe unten) im Bereich der 20-km-Schutzzone. Wegen der sehr detaillierten Regelungen bittet das Regierungspräsidium die Tierhalter, grundsätzlich vor jedem Verbringen (z. B. Verkauf) von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern, bei dem möglicherweise die 20-km-Schutzzone verlassen werden könnte, das örtliche Veterinäramt (bei den Landkreisen) zu befragen. Dort kann man sich detailliert über die aktuell bestehenden Beschränkungen informieren.

Wie Dr. Ursula Pflanz vom Regierungspräsidium weiter erläutert, handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine Viruserkrankung, die ausschließlich bei Wiederkäuern (Rindern, Schafen und Ziegen, aber auch bei wild lebenden Wiederkäuern wie Hirschen und Rehen sowie bei Kameliden und Elefanten) auftritt. Bei anderen Tierarten und dem Menschen kommt die Krankheit nicht vor. Ursprünglich nur in tropischen Ländern verbreitet, trat sie in den letzten Jahren wiederholt im Mittelmeerraum und im vergangenen Jahr erstmalig in Belgien auf; von dort hat sie sich u. a. auch nach Deutschland ausgebreitet.

Übertragen wird die Krankheit durch blutsaugende Insekten, vor allem Gnitzen (Mücken). Wenn infizierte Tiere Krankheitssymptome entwickeln – was nicht immer der Fall ist – äußern sich diese vor allem in Entzündungen und Schwellungen der Kopfschleimhäute, unter Umständen auch in Fieber und Atemnot. Häufig tritt eine blaurote Verfärbung der Zunge auf (Name!). Bisweilen kommt es auch zu Bläschenbildung an den Klauen und im Maul, ähnlich wie bei der Maul- und Klauenseuche. Im Gegensatz zu dieser Krankheit handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit in der Regel um eine Einzeltiererkrankung; Tierbesitzer, die die genannten Symptome bei ihren Tieren bemerken, sind verpflichtet, den Verdacht sofort ihrem zuständigen Veterinäramt zu melden.

Bereits im vergangenen Jahr wurde auf Grund der Ausbrüche in Nordhrein-Westfalen und Rheinland-Pfalz das gesamte Landesgebiet von Hessen zur 150 km Schutzzone erklärt. Später kamen, bedingt durch einzelne Ausbrüche in mehreren hessischen Landkreisen, auch 20-km-Schutzzonen hinzu.

* Im Vogelsbergkreis sind im Einzelnen folgende Gebiete betroffen: die Gemeinden Mücke, Homberg/Ohm, Gemünden/Felda, Kirtorf sowie Teile der Gemeindegebiete von Ulrichstein (Gemarkungen Wohnfeld, Bobenhausen II, Ober-Seibertenrod, Unter-Seibertenrod), der Gemeinde Feldatal (Gemarkungen Zeilbach, Ermenrod, Groß-Felda, Stumpertenrod), der Gemeinde Antrifttal (Gemarkungen Bernsburg, Ruhlkirchen) und der Gemeinde Romrod (Gemarkung Zell südlich der Autobahn A5).

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