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Hessen: Blauzungenkrankheit im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Marburg (aho) – Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist bei drei Tieren der Erreger der Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Betroffen sind eine kleinere Schafherde in der Gemeinde Angelburg, in der ein Schaf mit typischen klinischen Symptomen verendet ist (entzündliche Veränderungen mit Blaufärbung der Zunge und der Maulhöhle), ein Rind aus einer kleineren Milchviehherde in der Großgemeinde Fronhausen sowie eine Kuh aus einer Mutterkuhherde in der Gemeinde Breidenbach. In beiden Rinderherden handelt es sich um Weidetiere. Die Rinder sind erkrankt mit entsprechenden Veränderungen im Kopfbereich. Besonders deutlich sind die Veränderungen am Flotzmaul (Verbindung zwischen Nase und Maul) erkennbar. Das teilte jetzt der Kreis Marburg-Biedenkopf mit.

Das Allgemeinbefinden der Rinder ist derzeit nicht so weitgehend gestört, dass mit einem Verenden zu rechnen ist. Die Erkrankung ist nicht ansteckend für den Menschen und wird ausschließlich über Stechfliegen, sogenannte Gnitzen, übertragen. Mit dem Verzehr vom Fleisch oder Milch verbinden sich keinerlei gesundheitliche Risiken.

Die positiven Befunde haben zur Folge, dass der gesamte Landkreis Marburg-Biedenkopf zum Gefährdungsgebiet, auch „20-Kilometer-Zone“ genannt, erklärt wird.

Besonders betroffen davon sind alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter, die Zucht- und Nutztiere in die 150 km-Zone bzw. freie Gebiete verstellen oder Schlachttiere in freie Gebiete abgeben möchten. Um das Verstellen zu ermöglichen, muss eine Genehmigung bei der Veterinärbehörde eingeholt werden. Diese wird erteilt, wenn die Wiederkäuer mindestens 14 Tage vorher mit einem so genannten Repellent, das heißt wirksamen Arzneimittel, die Insekten abtöten, behandelt worden sind, eine Blutprobe entnommen und diese mit negativem Ergebnis auf das Vorliegen des Blauzungenvirus untersucht wurde. Weiterhin muss die für den Bestimmungsort zuständige Veterinärbehörde dem Transport vorab zugestimmt haben.

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