animal-health-online®
Redaktion Grosstiere

Zwischenablage01 powered by ...
T O P N E W S ►

Vogelgrippe-Bekämpfung: Mitteilungspflicht für Geflügelhalter

Worms (aho) – Nachdem es in den letzten Tagen und Wochen in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu einzelnen von Geflügelpest infizierten Wildvogelfunden gekommen ist, fordert das Rheinland-Pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz als Präventivmaßnahme alle Geflügelhalter im Rahmen der entsprechenden Gesetzte um aktive Mithilfe auf. Auch nicht registrierte Geflügelhalter werden angehalten ihre Tierbestände der Behörde formlos mitzuteilen. In den letzten Tagen wurden alle der Stadtverwaltung Worms bekannten Geflügelhalter angeschrieben und aufgefordert der Behörde ihre aktuellen Geflügelbestandszahlen mitzuteilen.

Die Stadtverwaltung Worms, Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilung Umweltschutz und Landwirtschaft weist die Geflügelhalter auf wichtige gesetzlichen Pflichten hin. Hier einige Auszüge und Hinweise aus den gesetzlichen Bestimmungen:

Nach § 26 Abs.1 der Viehverkehrsverordnung und § 3 Abs. 1 der Wildvogel- Geflügelpestschutzverordnung müssen Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern und Wachteln ihren Betrieb der zuständigen Behörde unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzart und ihres Standortes anzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich meldepflichtig. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung oder Änderungen der Tierhaltung noch nicht gemeldet haben, müssen dies in eigenem Interesse bis 04.08.2007 bei der Abteilung Umweltschutz und Landwirtschaft der Stadtverwaltung Worms nachholen.

Erfolgt keine Angabe eines Geflügel haltenden Betriebes, hat der Betrieb keinen Anspruch auf Entschädigung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften gemäß §§ 66 ff Tierseuchengesetz.

Darüber hinaus handeln Geflügelhalter ordnungswidrig, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 26 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung bzw. § 3 Satz 1 der Wildvogel- Geflügelpestschutzverordnung keine, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Meldeanzeigen der zuständigen Behörde erstatten. Weiterhin können Schadensersatzansprüche nach privatrechtlichen Rechtsvorschriften ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.

Suche



Datenschutzerklärung

TOPIC®-Klauen-Emulsion und Gel: Bei Mortellaro Präparate ohne Wartezeit einsetzen! DSC_0014

Die Folgen der kastrationslosen Ebermast: Ungenießbares Eberfleisch stört das Vertrauen der Verbraucher

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Antibiotikaverbräuche in Human- und Veterinärmedizin: Was ist viel & Und wer verbraucht "viel"?



Topic-Logo

tierbestand12-13

Penisbeißen in der Ebermast: ... sofort rausnehmen, sonst ist da die Hölle los! Penis_Zeller_Beringer_02

Das arttypische Verhalten der Eber sorgt für Unruhe in der Ebermast.



Bis zu 1 % ungenießbare Stinker: 24.000.000 kg Schweinefleisch in die Tonne?

Antibiotikaverbräuche in der Tierhaltung: Genau hinschauen lohnt sich

Tunnelblick: Stinkefleisch ist nicht das einzige Problem der Ebermast

Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch: "Ich befürchte, dass der Fleischkonsum schleichend zurückgeht"


gesundheit


Isofluran-Gasnarkose
Ferkelkastration, Ebermast, Eberimpfung
Verbraucherschutz: Paratuberkulose & Morbus crohn
Toxoplasmose bei Schweinen, Geflügel und Menschen
Botulismus
Morbus Crohn durch Mykobakterien: Ein Verdacht wird zur Gewissheit
Topic®-Emulsionspray und Gel decken ab, lösen Verkrustungen, trocknen aus und sind gegen Bakterien und Pilze konserviert. Die Topic®-Produkte neutralisieren den tierspezifischen Eigengeruch und Gerüche von Entzündungssekreten z.B. beim Zwischenschenkelekzem, Sommerekzem, Kannibalismus, Mauke, Huf- oder Klauenveränderungen. Der versorgte Bereich wird so für Insekten (Fliegen) wenig attraktiv. Die Emulsion und das Gel können auch unter Verbänden und im Zwischenschenkelbereich von Kühen eingesetzt werden.

Zoonosen



Beliebte Beiträge



Morbus Crohn & ParaTb



Prof. Borody im Interview bei YouTube.