animal-health-online®
Redaktion Grosstiere

Zwischenablage01 powered by ...
T O P N E W S ►

Verwaltungsgericht Braunschweig lehnt Eilantrag gegen Gen-Mais ab

Braunschweig (aho/lme) – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist nicht verpflichtet, zum Schutz von Honigbienen anzuordnen, angebauten gentechnisch veränderten Mais (sogenannten Gen-Mais) vor der Blüte abzuernten. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig am Montag den 16.07.2007 entschieden. Zwei Berufsimker aus Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern, die jeweils über 100 Bienenvölker verfügen, hatten vor dem Verwaltungsgericht beantragt, das Bundesamt im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Blüte der gentechnisch veränderten Mais-Pflanzen zu verhindern. Sie befürchten, dass der Gen-Mais zu einer erhöhten Bienensterblichkeit führt. Die Richter lehnten den Eilantrag ab, ohne die wissenschaftlich umstrittene Frage nach dem Zusammenhang von Gen-Mais und Bienensterblichkeit zu entscheiden. Das Bundesamt habe keine rechtliche Möglichkeit, die von den Antragstellern begehrten Maßnahmen anzuordnen. Es sei nur zuständig für die Erteilung von Genehmigungen, die zum Verkauf von Gen-Mais durch den Erzeuger an Landwirte notwendig seien, nicht jedoch für Maßnahmen gegen bereits angebauten Gen-Mais. Für diese Maßnahmen seien die Landesämter für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Außerdem entschied die Kammer, das Bundesamt sei nicht verpflichtet, für das Jahr 2007 Beobachtungen der von dem Gen-Mais ausgehenden Umweltwirkungen (ein sogenanntes Monitoring) anzuordnen. Diese Anordnung habe das Bundesamt für die Folgejahre bereits getroffen. Für 2007 könne das Bundesamt im Rahmen seiner Befugnisse keine der von den Antragstellern geforderten Anordnungen mehr treffen: Das Amt könne nur im Zusammenhang mit dem Verkauf des Saatgutes durch den Erzeuger tätig werden; dieser habe für die Saison 2007 aber bereits stattgefunden.

Die schriftliche Begründung der Entscheidung wird in den nächsten Tagen vorliegen.

(Aktenzeichen: 2 B 193/07)

Suche



Datenschutzerklärung

TOPIC®-Klauen-Emulsion und Gel: Bei Mortellaro Präparate ohne Wartezeit einsetzen! DSC_0014

Die Folgen der kastrationslosen Ebermast: Ungenießbares Eberfleisch stört das Vertrauen der Verbraucher

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Antibiotikaverbräuche in Human- und Veterinärmedizin: Was ist viel & Und wer verbraucht "viel"?



Topic-Logo

tierbestand12-13

Penisbeißen in der Ebermast: ... sofort rausnehmen, sonst ist da die Hölle los! Penis_Zeller_Beringer_02

Das arttypische Verhalten der Eber sorgt für Unruhe in der Ebermast.



Bis zu 1 % ungenießbare Stinker: 24.000.000 kg Schweinefleisch in die Tonne?

Antibiotikaverbräuche in der Tierhaltung: Genau hinschauen lohnt sich

Tunnelblick: Stinkefleisch ist nicht das einzige Problem der Ebermast

Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch: "Ich befürchte, dass der Fleischkonsum schleichend zurückgeht"


gesundheit


Isofluran-Gasnarkose
Ferkelkastration, Ebermast, Eberimpfung
Verbraucherschutz: Paratuberkulose & Morbus crohn
Toxoplasmose bei Schweinen, Geflügel und Menschen
Botulismus
Morbus Crohn durch Mykobakterien: Ein Verdacht wird zur Gewissheit
Topic®-Emulsionspray und Gel decken ab, lösen Verkrustungen, trocknen aus und sind gegen Bakterien und Pilze konserviert. Die Topic®-Produkte neutralisieren den tierspezifischen Eigengeruch und Gerüche von Entzündungssekreten z.B. beim Zwischenschenkelekzem, Sommerekzem, Kannibalismus, Mauke, Huf- oder Klauenveränderungen. Der versorgte Bereich wird so für Insekten (Fliegen) wenig attraktiv. Die Emulsion und das Gel können auch unter Verbänden und im Zwischenschenkelbereich von Kühen eingesetzt werden.

Zoonosen



Beliebte Beiträge



Morbus Crohn & ParaTb



Prof. Borody im Interview bei YouTube.