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Blauzungenkrankheit im Norden von Rheinland-Pfalz festgestellt

Mainz (aho) – Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in Rheinland-Pfalz die erste Neuinfektion eines Rindes mit Blauzungenkrankheit im Jahr 2007 bestätigt. Der Betrieb liegt innerhalb der bereits im Jahr 2006 wegen des Auftretens der Blauzungenkrankheit errichteten Restriktionszonen. Deshalb ist eine Ausweitung nicht erforderlich, so das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Mainz.

Das Virus wurde seit dem Ausbruch Ende September 2006 in 103 rheinland-pfälzischen Betrieben nachgewiesen. 30 Feststellungen erfolgten zwar noch im Jahr 2007, die betroffenen Tiere hatten sich aber bereits im Jahr 2006 infiziert. Da der Erreger der Blauzungenkrankheit durch stechende Insekten (sog. Gnitzen) übertragen wird, erfolgen über den Winter und im Frühjahr keine Neuinfektionen. Ob das üblicherweise in warmen Klimazonen vorkommende Virus in unseren Breitengraden überwintern kann, war lange Zeit umstritten, angesichts des milden Winters 2006/2007 aber zu erwarten.

Um das Wiederauftreten der für Menschen ungefährlichen Tierkrankheit frühzeitig zu erkennen, werden seit März dieses Jahres rund 1000 nicht infizierte Rinder aus 70 rheinland-pfälzischen Beständen monatlich auf Blauzungenkrankheit untersucht.

Im Rahmen der Wildtier-Beobachtung wurden vom Oktober 2006 bis Juni 2007 in Rheinland-Pfalz Proben von 252 erlegten Wildtieren (hauptsächlich Reh- und Rotwild) untersucht. Bei keinem der Tiere wurde die Krankheit festgestellt.

Zum 20-km-Gebiet (Restriktionsgebiet) gehören weiterhin:

Das ganze Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, der Rhein-Hunsrück-Kreis, der Rhein-Lahn-Kreis, der Landkreis Vulkaneifel und der Westerwaldkreis.

Die kreisfreien Städte Trier und Koblenz.

Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim nördlich der B 41 und die Ortsgemeinden Kirschroth, Martinstein, Meddersheim und Merxheim, und aus der Verbandsgemeinde Kirn-Land die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Heimweiler, Limbach, Meckenbach und Otzweiler.

Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich, Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch, Wawern Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde Saarburg die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt, Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassemund die Stadt Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land die Ortsgemeinden Fran-zenheim Hockweiler und Igel.

Im Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe.

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