Wildvogel-Geflügelpest im Landkreis Leipziger Land amtlich festgestellt
Leipzig (aho) – Durch das Nationale Referenzlabor für Geflügelpest im Friedrich-Löffler-Institut wurde gestern bei drei am 25.06.2007 tot aufgefundenen Schwänen in Frohburg, OT Eschefeld, das hochpathogene Influenza A Virus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Damit hat sich der Verdacht von Wildvogel-Geflügelpest im Landkreis Leipziger Land bestätigt.
Entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird um den Fundort ein Restriktionsgebiet eingerichtet (ca. 3km Durchmesser) und durch Schilder mit der Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Sperrbezirk“ markiert. In diesem Gebiet gelten insbesondere für geflügelhaltende Betriebe Beschränkungen, um die mögliche Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Aus dem Sperrbezirk dürfen 21 Tage lang kein Geflügel, keine Vögel, keine Eier und kein Geflügelfleisch ein- und ausgeführt werden. Geflügelhaltungen dürfen ausschließlich von Befugten betreten werden. Weiterhin gilt ein Freilaufverbot für Hunde und Katzen.
Die in Sachsen im Rahmen der Geflügelpestbekämpfung bestehenden Schutz- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere die Festlegungen in den Risikogebieten, sind hiervon nicht berührt und bestehen fort.