Niedersächsische Tierschutzleitlinie zur Milchkuhhaltung verabschiedet
Hannover (aho) – Für Schweine, Legehennen und Kälber sind detaillierte Haltungsanforderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegt. Allerdings fehlten bisher spezialgesetzliche Regelungen für die Milchkuhhaltung. Das Tierschutzgesetz fordert eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung aller vom Menschen gehaltenen Tiere.
Um die tierschutzfachlichen Anforderungen an die Haltung von Milchkühen zu konkretisieren, wurde vom niedersächsischen Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wissenschaft, der Veterinärbehörden, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Tierschutzbeirates des Landes unter Federführung des Tierschutzdienstes des LAVES einberufen. Diese hat in den vergangenen Monaten eine Tierschutzleitlinie erarbeitet.
Die jetzt verabschiedete Tierschutzleitlinie wird Behörden und Tierhaltern bei der tierschutzfachlichen Beurteilung sowohl von Neu- und Umbauten als auch von bestehenden Rinderhaltungen Hilfestellung geben. Während für Neubauten tierschutzfachliche Mindestanforderungen zusammengestellt und darüber hinaus Empfehlungen für zusätzlichen „Kuhkomfort“ gegeben werden, sind für Altbauten Richtwerte genannt, die als Grundlage für die tierschutzfachliche Beurteilung von Problemfällen in bestehenden Rinderhaltungen genutzt werden können.
Dabei werden insbesondere die Bereiche angesprochen, die erfahrungsgemäß immer wieder Anlass zu Diskussionen geben. Beispielhaft sind hier Abmessung und Gestaltung von Liegeboxen, Breite und Bodengestaltung von Laufgängen oder das Verhältnis von Tierzahl zu Fressplätzen und Liegeboxen zu nennen. Da auch in Niedersachsen eine Abkehr vom sommerlichen Weidegang hin zur ganzjährigen Stallhaltung zu beobachten ist, muss hier ein Ausgleich durch größere Verkehrs- und Bewegungsflächen im Stall geschaffen sowie für ausreichend Klimareize durch Luft, Licht und Sonne z.B. durch das Angebot von Laufhöfen gesorgt werden.
Da die dauerhafte Anbindehaltung wesentliche arteigene Verhaltensweisen von Kühen, wie Bewegungs-, Sozial und Komfortverhalten erheblich einschränkt, ist sie für Neubauten nicht mehr zeitgemäß. Für bestehende Anbindehaltungen werden besondere Anforderungen festgelegt und ein Ausgleich des Bewegungsdefizits gefordert.
„Die Leitlinien ermöglichen eine niedersachsenweit einheitliche Beurteilung von Milchkuhhaltungen durch die kommunalen Veterinärbehörden und geben Bauherren Sicherheit bei der Planung von Neubauten“ erklärte Minister Ehlen in Hannover. „Darüber hinaus tragen sie dazu bei, niedersächsische Positionen und Vorstellungen sowohl bundesweit als auch auf EU-Ebene zu vertreten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass inzwischen mit Vorarbeiten für eine EU-Milchkuhrichtlinie begonnen worden ist“ so Ehlen weiter. In Niedersachsen halten ca.15.000 Rinderhalter über 700.000 Milchkühe.