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Vogelgrippe: Schleswig-Holstein lockert Stallpflicht für Geflügel

Kiel (aho) – Das von der Aufstallpflicht für Geflügel betroffene Gebiet von Schleswig-Holstein wird künftig nur noch zwei Prozent statt wie zuletzt 20 Prozent Landesfläche umfassen. Das teilt das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit.

Auch in Zukunft wird eine Geflügelhaltung entweder in geschlossenen Ställen oder in nach oben abgedeckten Volieren zumindest in folgenden Bereichen erforderlich bleiben:

– 500 Meter Küstensaum an Nord- und Ostsee,

– 500 Meter Ufersaum bei den großen Inseln (zum Beispiel Fehmarn, Föhr und Pellworm),

– ausgewiesene Naturschutzzonen (zum Beispiel Naturschutzköge) an der Westküste und

– 500 Meter Elbufersaum.

Weiterhin berücksichtigt werden im Binnenland Bereiche, in denen es zu gehäuften Feststellungen im zurückliegenden Jahr kam (zum Beispiel im Bereich Molfsee). Darüber hinaus führen die Kreise für einzelne ausgewählte Standorte im Land eine Risikoanalyse durch, die eine besondere Wildvogeldichte aufweisen. Sie legen auf dieser Grundlage etwa für die großen Seen fest, inwieweit hier weiterhin zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten müssen.

Landwirtschaftsminister von Boetticher begründete seinen Entschluss mit einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Vogelgrippe. Diese Analyse vom 26. April 2007 geht zwar weiterhin davon aus, dass der Erreger bei den heimischen Wildvögeln vorhanden ist. Wegen der ausbleibenden Befunde im europäischen Raum sowie im Rahmen des in Deutschland fortgesetzten Wildvogelmonitorings kommt das Gutachten aber zu dem Schluss, dass derzeit die allgemeine Gefährdungslage nicht mehr „hoch“ sondern „mäßig“ ist.

Zugleich dankte von Boetticher ausdrücklich Amtstierärzten und Geflügelhaltern für ihre bisher schon unternommenen Anstrengungen, um eine Einschleppung des gefährlichen Vogelgrippevirus von der Wildtierpopulation in die Nutztierbestände zu verhindern. „Unsere Vorbeugemaßnahmen zum Schutz des Geflügels waren bislang sehr erfolgreich“, urteilte der Minister. „Die bisher in Schleswig-Holstein geltenden Schutzmaßnahmen besaßen auch über die Landesgrenzen hinaus Modellcharakter für viele andere deutsche Bundesländer“, sagte er.

Bislang wurden in Schleswig-Holstein über 4.300 verendete Tiere auf das Vogelgrippevirus untersucht und dabei in 32 Fällen der Virustyp H5N1 festgestellt. Der letzte Fall datiert dabei auf den Mai 2006.

Land und Kreise sowie kreisfreie Städte haben vereinbart, die neue Gebietskulisse mit Wirkung zum 21. Mai 2007 in Kraft zu setzen. Nähere Auskünfte zur jeweiligen örtlichen Betroffenheit erteilen die Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Sofern es nicht zu neuen Vogelgrippe-Befunden in Europa kommt, ist eine neuerliche Risikobewertung für Schleswig-Holstein zum Herbst 2007 vorgesehen.

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