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BVL genehmigt Freisetzung gentechnisch veränderter Erbsen

Bonn (aho) – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute nach eigenen Angaben der Firma Novoplant die Freisetzung gentechnisch veränderter Erbsen auf rund 100 Quadratmetern in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) genehmigt. Damit dürfen in der Vegetationsperiode 2007 insgesamt 600 gentechnisch veränderte Erbsenpflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt werden. Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen.

Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Rund 75.000 Bürger sprachen sich, überwiegend durch die Unterzeichnung von Unterschriftenlisten, gegen die Freisetzung aus. Die Argumente der Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft. Durch die öffentliche Auslegung des Bescheids wird den Einwendern Gelegenheit gegeben, nachzuvollziehen, in welcher Form das BVL die Einwendungen in seiner Genehmigung bewertet und berücksichtigt hat.

Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) wird während der Freisetzung keine zum Sortiment der Genbank gehörenden Erbsen im Freiland kultivieren, so dass Auskreuzungen in das Erbmaterial der Genbank vermieden werden. Zu Flächen außerhalb des Institutsgeländes, auf denen konventionelle Erbsen angebaut werden, wird ein Abstand von mindestens 1000 Metern eingehalten. Da bei Erbsenpflanzen überwiegend Selbstbestäubung stattfindet, ist die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung ohnehin gering. Die Freisetzungsfläche wird abgeschirmt, so dass die Pflanzen für Vögel und Kleinsäuger nicht zu erreichen sind. Die Fläche ist sorgfältig von Hand abzuernten; nicht benötigtes Erntematerial ist zu vernichten. Im Jahr nach der Freisetzung muss auf der Fläche nach nachwachsenden Erbsenpflanzen gesucht werden, die zu entfernen sind. Sollten im Jahr nach der Freisetzung gentechnisch veränderte Erbsen auftreten, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern. Die im Freisetzungsversuch gewonnenen Erbsen dürfen nicht als Lebensmittel oder als Futtermittel außerhalb eines vorgesehenen Tierversuchs verwendet werden.

In die gentechnisch veränderten Erbsen wurde Erbgut aus der Ackerbohne, der Maus und dem Blumenkohlmosaikvirus eingebracht sowie synthetisch erzeugtes. In Tierversuchen soll überprüft werden, ob durch das Verfüttern der gentechnisch veränderten Erbsen Schweine vor bestimmten Darminfektionen geschützt werden können.

Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Robert-Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurde das BVL durch die fachliche Stellungnahme des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt.

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