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Blauzungenkrankheit auch im Kreis Mainz-Bingen festgestellt

Koblenz (aho) – Weil die Blauzungenkrankheit nun auch in einem Betrieb im Kreis Mainz-Bingen nachgewiesen wurde, hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) das 20-Kilometer-Gebiet und die damit verbundenen Auflagen für Tierhalter erneut ausgeweitet.

Das Virus wurde seit dem Ausbruch Ende September 2006 in 90 rheinland- pfälzischen Betrieben nachgewiesen. Betroffen waren 84 Rinderhalter und sechs Schafhalter.

Der jüngste Befund im Kreis Mainz-Bingen ist das Ergebnis eines Monitorings, bei dem ermittelt werden soll, wie weit die für Menschen ungefährliche Tierkrankheit bei Rindern in Deutschland verbreitet ist. Dazu wurden seit Dezember 2006 aus 256 rheinland-pfälzischen Beständen bisher 3708 Rinder im LUA auf Blauzungenkrankheit untersucht.

Parallel dazu wurden vom 16. Oktober 2006 bis 15. Januar 2007 in Rheinland-Pfalz von 182 erlegten Wildtieren (hauptsächlich Reh- und Rotwild) aus 15 Landkreisen Proben genommen und untersucht. Keines der Tiere hatte die Blauzungenkrankheit.

Im 20-Kilometer-Gebiet stehen Wiederkäuer nach wie vor unter behördlicher Beobachtung; sie müssen jedoch nicht mehr mit Insektiziden behandelt werden. Transporte sind nur dann genehmigungspflichtig und bedürfen einer serologischen Untersuchung der Tiere, wenn sie aus dem 20-Kilometer-Gebiet ins 150-Kilometer-Gebiet führen. Bei Wiederkäuern, die nach dem 1. Dezember geboren wurden, ist keine Untersuchung notwendig. Schlachttiere dürfen ohne Genehmigung ins 150-Kilometer-Gebiet gebracht werden.

Zum 20-km-Gebiet gehören jetzt:

Das ganze Gebiet der Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, der Rhein-Hunsrück-Kreis, der Rhein-Lahn-Kreis, der Landkreis Vulkaneifel und der Westerwaldkreis.

Die kreisfreien Städte Mainz, Koblenz, Trier und Worms.

Im Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinde Stromberg, die Verbandsgemeinde Rüdesheim nördlich der B 41, die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim nördlich der B 41 und die Ortsgemeinden Kirschroth, Martinstein, Meddersheim und Merxheim, und aus der Verbandsgemeinde Kirn-Land die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Heimweiler, Limbach, Meckenbach und Otzweiler.

Im Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Schweich, Hermeskeil, Kell, Ruwer. Aus der Verbandsgemeinde Konz die Ortsgemeinden Kanzem, Oberbillig, Pellingen, Tawern, Wasserliesch, Wawern Wiltingen und die Stadt Konz. Aus der Verbandsgemeinde Saarburg die Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt, Mannebach, Ockfen, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassemund die Stadt Saarburg. Aus der Verbandsgemeinde Trier-Land die Ortsgemeinden Franzenheim Hockweiler und Igel.

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