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BHV-1: Neue Vorschriften für Rinderhalter

Leer (aho) – Im Kampf gegen die Rinderkrankheit „BHV-1“ (Bovine-Herpes-Virus-1-Infektion) sind im Januar neue Vorschriften in Kraft getreten: Alle Betriebe, die noch nicht den Status „BHV-1-frei“ erreicht haben, müssen regelmäßig Impfungen des gesamten Tierbestandes durchführen. Darauf weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer hin. Nach den Worten von Veterinäramtsleiter Dr. Hans-Jürgen Salge betrifft das alle kontrollierten Impfbestände, alle Impfsanierungsbestände sowie alle sonstigen nicht BHV-1-freien Rinderhaltungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Veterinäramt von der Pflicht zur Bestandsimpfung Ausnahmen zulassen: Dafür muss in einem vom Haustierarzt mit unterschriebenen Antrag überzeugend erklärt werden, wie die BHV-1-Freiheit in den nächsten drei Jahren erreicht werden soll. Das werde aber, so Dr. Salge, im Normalfall nur in Betrieben mit einer überschaubaren Anzahl von betroffenen Tieren, den so genannten BHV-1-Reagenten, möglich sein. In Zweifelsfällen stehe das Veterinäramt gern für Auskünfte zur Verfügung.

Außerdem gibt es noch eine weitere neue Vorschrift: Ab sofort, spätestens vom 15. April an, sind die betroffenen Tiere mit einer roten Ohrmarke zusätzlich zu kennzeichnen. Die Ohrmarken können beim Veterinäramt von den Tierhaltern oder Haustierärzten kostenlos abgeholt werden. Die durchgeführte Kennzeichnung muss von den Haustierärzten auch auf den Anträgen auf Beihilfen für tierärztliche Maßnahmen bestätigt werden, weil die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Beihilfe sonst ablehnen kann.

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