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Niedersachsen: Unverändert hohes Geflügelpestrisiko +++ Zahlreiche Bußgelder verhängt

Hannover (aho) – Obwohl in Deutschland seit rund einem halben Jahr kein Fall von Aviärer Influenza (Geflügelpest / Vogelgrippe) nachgewiesen worden sei und obwohl ein Großteil der Zugvögel Deutschland bereits überquert habe, müsse unverändert von einem hohen Gefährdungspotential ausgegangen werden, teilte heute das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit. Weltweit z. B. seien allein in diesem Jahr AI-Ausbrüche in China, Indonesien, Japan, Korea, Pakistan, Thailand, Vietnam, Ägypten und Nigeria verzeichnet worden. Außerdem in Ungarn, Russland und dem Vereinigten Königreich.

Deutschland habe die Konsequenzen aus diesem globalen Geschehen gezogen und sich für die Fortsetzung der Sicherheitsvorkehrungen auf höchstem Niveau entschieden. Z. B. dadurch, dass die Geflügel-Aufstallungsverordnung bis zum 31. Oktober 2007 verlängert worden ist.

Für Geflügelhalter bedeutet das unverändert: „Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten“. Das örtliche zuständige Veterinäramt kann in bestimmten Fällen Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Verstöße gegen die Verordnung können mit Verwarn- bzw. Bußgeldern geahndet werden. Was in Niedersachsen, einer jetzt vorliegenden Auswertung vom LAVES (Task-Force Veterinärwesen) zufolge bislang kaum erforderlich war.

Im Zeitraum 1. Oktober 2006 bis heute sind 2.370 Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Geflügelpest-VO durchgeführt worden. Dabei wurden lediglich 44 Verstöße festgestellt, von denen zehn mit Verwarnungen, einer mit einem Verwarngeld und achtzehn mit Bußgeldern geahndet werden mussten.

Ein Ergebnis, das das insgesamt hohe Verantwortungsbewusstsein der niedersächsischen Geflügelhalter bestätigt. Interessant dabei ist auch, dass in den Regionen mit besonders hoher Tierdichte überhaupt keine Verstöße festgestellt wurden. Gemeint sind damit das Emsland, Vechta, Cloppenburg, die Grafschaft Bentheim und Osnabrück. Hier leben rund 60 Millionen der insgesamt rund 83 Millionen niedersächsischen Tiere. Die Verstöße fanden vor allem in Gebieten mit geringer Geflügeldichte und kleinen Beständen statt.

Was das Landwirtschaftsministerium veranlasst eindringlich drauf hinzuweisen, dass Bestandssicherheit nicht im Zusammenhang mit Bestandsgröße gesehen werden darf. Schließlich spiele genau die bei einem Geflügelpestausbruch überhaupt keine Rolle. Große Sperrgebiete wären in jedem Fall die Folge, mit Tötungsanordnungen, Verbringungs- und Handelsverboten und allen damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Folgen. Im Extremfall könne darin letzten Endes ganz Niedersachsen betroffen sein.

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