In Eifel und Pfalz werden Impfköder zur Bekämpfung der Schweinepest ausgelegt
Mainz (aho) – Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild in Rheinland-Pfalz werden vom 16. bis 18. Februar 2007 in den Impfgebieten Eifel und Pfalz wieder Impfköder ausgelegt. Das teilt jetzt das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz von Rheinland-Pfalz mit. Jäger erhalten die Impfköder in den Kreisverwaltungen und bringen sie an Futterstellen (Kirrstellen) im Wald aus. Der Impfstoff stellt für Menschen keine Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife erinnernden Köder nicht berührt werden.
In der Eifel wird in den Landkreisen Ahrweiler, Vulkaneifel und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm geimpft. In der Pfalz erfolgt die Auslage in den Landkreisen Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie in der Stadt Pirmasens. Informationen über Ort und Zeit der örtlichen Impfköder-Auslagen können bei den jeweiligen Kreisverwaltungen erfragt werden.
Die Kosten für die diesjährigen Impfaktionen werden vom Land übernommen und betragen voraussichtlich 450.000 Euro. Von 2002 bis einschließlich 2006 hat das Land bereits über 7 Millionen Euro für die Impfungen ausgegeben.
Die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest ist in Rheinland- Pfalz sehr erfolgreich verlaufen. Beide Impfgebiete konnten jetzt verkleinert werden. In der Pfalz werden die Wildschweine zum Schutz vor einer Wiedereinschleppung des Virus aus Frankreich weiterhin geimpft, da zuletzt im Dezember 2006 bei einem Wildschwein in den Vogesen Schweinepest nachgewiesen wurde. Der letzte Fall in der Pfalz stammt aus dem November 2004 und liegt über 27 Monate zurück.
In der Eifel wird seit Ende 2005 geimpft, nachdem es in Nordrhein- Westfalen im Oktober 2005 und erneut im November 2006 an der Grenze zu Rheinland-Pfalz zu erneuten Seuchenfällen bei Wildschweinen gekommen war. Der letzte Fall auf rheinland-pfälzischer Seite wurde im März 2006 im Landkreis Ahrweiler festgestellt.
Landwirte, die Schweine halten, sollten im eigenen Interesse alle erforderlichen Maßnahmen einhalten, um einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen zu vermeiden. Verboten ist die Impfung von Hausschweinen mittels Köder; diese würden dann als schweinepestverseucht gelten – mit allen Konsequenzen.
Die nächste von insgesamt drei Impfungen in diesem Jahr wird vom 16. bis 18. März stattfinden.