Blauzungenkrankheit im Landkreis Kassel festgestellt
Kassel (aho) – Im Caldener Ortsteil Fürstenwald der Gemeinde Calden wurde gestern bei einem Rind der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt. „Damit liegen fast alle Städte und Gemeinden im Landkreis Kassel und auch die Stadt Kassel im 20-Kilometer-Bereich rund um den Ausbruchsort, für den strengere Schutzvorschriften gelten“, informierte der Leiter des Kreisamtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Wolfhagen, Dr. Reinhard Butte. Das Veterinäramt habe die nach den Vorschriften der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 22.03.2002 erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, so Dr. Butte weiter. Danach gelte für fast alle Betriebe im Kreisgebiet, die Schafe, Ziegen oder Rinder halten, ein „Verbringungsverbot“. Dr. Butte: „Dies bedeutet, dass Wiederkäuer aus einem oder in einen in den betroffenen Kommunen liegenden Betrieb nicht in ein Gebiet gebracht werden dürfen, dass frei von der Blauzungenkrankheit ist“. Außerdem stehen die Tierhaltungen unter behördlicher Beobachtung, es finden regelmäßige klinische Untersuchungen sowie besondere Untersuchungen verendeter Tiere statt. Darüber hinaus muss eine tägliche Bestandsdokumentation geführt werden.
Neben Haus- und Wildrindern, Haus- und Wildschafen sowie Haus- und Wildziegen können auch Dromedare und Lamas an der Blauzungenkrankheit erkranken. Außerhalb des 20-Kilometer-Gebietes liegen Tierhaltungen in Bad Karlshafen, Helsa, den Naumburger Stadtteilen Altendorf, Elbenberg und Heimarshausen, Nieste, Oberweser, Söhre- wald, den Trendelburger Stadtteilen Deisel, Friedrichsfeld, Gottsbüren, Langenthal und Stammen sowie in Wahlsburg. Ebenfalls nicht betroffen ist der Tierpark Sababurg. Dr. Butte wies ausdrücklich darauf hin, dass es für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung erforderlich sei, dass die betroffenen Betriebe die vom Veterinäramt angeordneten Maßnahmen sofort umsetzen. Dies gelte besonders für die Bestandsdokumentation. „Die Ausbreitung der Tierseuche kann nur dann wirksam verhindert werden, wenn wir über die Bestände empfänglicher Tiere umfassend und ständig informiert sind“, so der Amtsveterinär. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass die Tierseuche nicht durch Insekten weiter verbreitet wird. Verstöße gegen die Anordnungen des Veterinäramtes gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die jetzt angeordneten Maßnahmen gelten laut Dr. Butte unbefristet. „Sobald der Insektenflug ab Mitte März wieder in größeren Umfang einsetzt, ist mit weiteren Anordnungen zu rechnen“, kündigte der Veterinäramtsleiter abschließend an.
Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende, durch Insekten übertragene Viruserkrankung von Wiederkäuern und Kameliden. Sie gilt als für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.