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Nach Gammelfleischskandal jetzt Anklage gegen Gelsenkirchener Fleischer erhoben

Essen (lme) – Die Staatsanwaltschaft Essen hat gegen einen zur Zeit 59-jährigen Fleischer wegen Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften in 49 Fällen, in 47 Fällen davon tateinheitlich mit gewerbsmäßigen Betrug, Anklage vor dem Schöffengericht in Gelsenkirchen erhoben.

Der Angeschuldigte betrieb mehrere Fleischereien in Gelsenkirchen und überregional zudem mehrere Bistros und Imbissbetriebe, von denen ein Teil im September 2005 verkauft wurde.

Die Staatsanwaltschaft Essen wirft ihm vor, von dem Gelsenkirchener Fleischhändler D., mit dem er bereits seit 2004 Geschäftsbeziehungen unterhielt, in großen Mengen so genanntes Putenhackfleisch, dessen Haltbarkeitsdatum abgelaufen war und welches nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet war, angekauft, zu Bratwürsten verarbeitet und sowohl an eigenen Wurstständen als auch an Dritte zum Weiterverkauf abgegeben zu haben. So erhielten eine Fa. in Marl mehr als 56.000 Stück, eine Fa. in Butjadingen 3.500 Stück, ein Schützenverein in Mülheim und eine Endverkäuferin in Gelsenkirchen je 600 Stück, eine Fa. in Osterholt-Schermbeck 2.520 Stück.

Ein Teil der zur Bratwurst verarbeiteten Ware, 925 kg, konnten in dem Betrieb des Angeschuldigten am 16.11.2005 durch die Lebensmittelbehörden sichergestellt werden. Sie waren nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zum Weiterverkauf bestimmt.

Am 22.11.05 wurden in einem Kühlhaus in Gelsenkirchen 1.355,40 Kilogramm netto von ursprünglich 16.420 Kilogramm abgepackter Currywust, zwei Partien Hot Dogs mit einem Gesamtgewicht von 2.867 Kilogramm sowie 4.818 Kilogramm netto Leberwurst vorgefunden, die sämtlich nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet, aber vom Angeschuldigten in den Verkehr gebracht werden sollten.

Der Angeschuldigte hat keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht.

Aktenzeichen: 75 Js 754/06 StA Essen

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