Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreis überwacht Schlachtungen zum Kurbanfest
Siegburg (aho/lme) – Vom 31. Dezember 2006 bis 3. Januar 2007 feiern muslimische Mitbürger Kurban Bayram, das Fest der Brüderlichkeit. An diesen hohen Festtagen werden meist Schafe, aber auch Rinder geschlachtet und das Fleisch zum Teil an Verwandte und Freunde verschenkt.
Das Kreisveterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises weist aus diesem Anlass darauf hin, dass bei den Schlachtungen der Opfertiere das in Deutschland geltende Recht zu beachten ist. Jedes Schlachttier, auch ein Schaf- oder Ziegenlamm, muss vor der Schlachtung dem amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zur Schlachttieruntersuchung vorgestellt werden. Nach der Schlachtung muss das Fleisch auf seine Genusstauglichkeit untersucht werden. Die Schlachtung der Tiere darf nicht im Freien, sondern nur in amtlich registrierten oder zugelassenen Schlachtstätten erfolgen. Schlachttiere müssen vor dem Schlachten betäubt werden. Die Betäubung vermeidet Schmerzen und Leiden der Tiere während der Tötung. Da die Betäubung weder zum Tod des Tieres führt noch das Ausbluten verhindert, wird das Fleisch auf diese Weise geschlachteter Tiere von vielen islamischen Religionsgemeinschaften als „halal“, das bedeutet „erlaubt“, akzeptiert.