Gericht: Tierarzt muss 1,4 Millionen Euro Schadensersatz zahlen
Paderborn / Delbrück (aho) – Der Tierarzt Karl-Heinz Schmack aus dem ostwestfälischen Delbrück muss dem Land Nordrhein-Westfalen 1,4 Millionen Euro Schadenersatz zuzüglich 350.000 Euro Zinsen zahlen. Das Landgericht Paderborn gab am Freitag einer entsprechenden Klage des Landes statt. Das Land hatte dem 53 Jahre alten Tierarzt vorgeworfen, für die Verbreitung der Schweinepest verantwortlich sein, der in den Jahren 1996 und 1997 in Ostwestfalen etwa 58.000 Schweine zum Opfer gefallen waren. Der dem Grunde nach bereits vom Oberlandesgericht Hamm rechtskräftig verurteilte Tierarzt hat Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg eingelegt und eine Strafanzeige gegen das Umweltministerium in Düsseldorf erstattet. Schmack beschuldigt darin die Behörde, von ihm zu Unrecht Schadenersatz zu fordern. Der Schaden sei dem Land gar nicht entstanden. Zum Teil habe dafür die Europäische Union gezahlt und die Tierseuchenkasse des Landes habe sich über erhöhte Beiträge Geld von den Landwirten zurückgeholt. Der Anwalt des Tierarztes bezeichnet daher die Schadenersatzklagen gegen den Tierarzt als Prozessbetrug und spricht von einem Justizskandal.