Erster Fall von Blauzungenkrankheit in Luxemburg
Luxemburg (aho) – Der erste Fall von Blauzungenkrankheit in Luxemburg wurde durch Laborbefund am 29. November 2006 auf einem Rinderbetrieb in Hüpperdingen festgestellt. Das infizierte Rind, welches zweieinhalb Jahre alt ist, wurde vor zehn Tagen von einer in Belgien liegenden Weide nach Hüpperdingen zur Einstallung zurückgebracht. Das teilt das Agrarministerium von Luxemburg mit.
Die Blauzungenkrankheit wird von Stechmücken auf die Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen) übertragen und stellt keine Gefahr dar für den Menschen, weder durch den direkten Kontakt mit Tieren noch durch den Verzehr von Tier- und Nahrungsprodukten.
Die sanitären, gesetzlich geregelten Maßnahmen sehen eine vorübergehende Sperre des infizierten Rinderbetriebes vor sowie die Ausweisung einer Infektionszone von 20 km Radius in welcher die Bewegungen der anfälligen Tiere gemaßregelt sind. Der direkte Transport zum Schlachthof ist zugelassen, während Zuchttiere einem Abtransport nur ausgesetzt werden können unter der Bedingung, dass sie innerhalb der sieben vorhergehenden Tage einer Blutprobe mit negativem Resultat unterzogen wurden.
Die Einschleppung des ersten Falles der Blauzungenkrankheit in Luxemburg zeugt von der Wichtigkeit der sanitären Überwachung der importierten Tiere aus dem Ausland, dies besonders angesichts einer steigenden Globalisierung der Tierbewegungen.
Die Veterinärverwaltung wird deshalb auch weiterhin alle anfälligen Tiere, welche während der Weidezeit im nahen Ausland aufgeweidet waren und so im Infektionsgebiet der Blauzungenkrankheit standen, einer Laboruntersuchung unterziehen. Bis zum Vorliegen der jeweiligen Laborresultate bleiben die betroffenen Betriebe gesperrt und werden dementsprechend benachrichtigt.