Blauzungenkrankheit erreicht die Stadt Soest
Soest (aho) – Das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostsee-Insel Riems, hat am Montag, 23. Oktober 2006, den fünften und sechsten Fall von Blauzungenkrankheit im Kreis Soest bestätigt. Die erkrankten Rinder stammen aus Beständen in den Soester Ortsteilen Enkesen und Röllingsen. Das teilt der Veterinärdienst der Kreisverwaltung Soest mit.
370 Fälle von Blauzungenkrankheit werden in Nordhrein-Westfalen mittlerweile insgesamt gezählt. Wegen der allgemeinen Entwicklung des Seuchengeschehens und unabhängig von den neuen Fällen in Soest wird mit Wirkung vom 24. Oktober 2006 das gesamte Gebiet von Nordrhein-Westfalen „Gefährdungsgebiet“ (ehemalige 20-Kilometer-Zone). Für die Tierhalter und Viehhändler im Kreis Soest, der schon zum Gefährdungsgebiet erklärt worden war, gelten mit der neuen Landesverordnung angepasste Transportrestriktionen.
Innerhalb von NRW dürfen Schlacht- und Zuchttiere ohne Genehmigung verbracht werden Schlachttiere dürfen auch in das Beobachtungsgebiet (ehemalige 150-Kilometer-Zone) ohne besondere Auflagen transportiert werden. In „freie“ Gebiete innerhalb Deutschlands können Schlachttiere allerdings nur mit Genehmigung des Veterinärdienstes in verplombten Transporten gebracht werden.
Zuchttiere dürfen in das Beobachtungsgebiet nur mit Genehmigung und nach tierärztlicher Untersuchung gebracht werden. Der Transport in „freie“ Gebiete ist untersagt. Im Kreis Soest gibt es 40.000 Rinder sowie 16.000 Schafe und Ziegen.