USA: Geflügelhalter werden für Vogelgrippekosten voll entschädigt
(lid) – In den Vereinigten Staaten dürfen gewerbliche Geflügelhalter damit rechnen, auch beim Auftreten eines weniger pathogenen Stammes der Geflügelpest vom Typ H5 und H7 voll für die entstehenden Kosten entschädigt zu werden. Wie das Washingtoner Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung bekannt gab, ist dafür allerdings die Teilnahme an einem freiwilligen Überwachungsprogramm Voraussetzung. Nicht an dem Programm teilnehmende Betriebe würden nur 25 Prozent der Kosten erstattet bekommen, berichtet der Agrarpressedienst Agra-Europe. Die Ausweitung dieses Programms stärke die Schutzmassnahmen in den Vereinigten Staaten gegen Geflügelkrankheiten wie die Vogelgrippe, wird der US-Chefveterinär Ron DeHaven zitiert. Mit den Veränderungen werde auch internationalen Tiergesundheitsrichtlinien Rechnung getragen. Die niedrig pathogenen Varianten der Geflügelpest seien für den Menschen ungefährlich. Ziel sei aber, Subtypen der Erreger H5 und H7 wegen einer möglichen Mutation in hoch pathogene Varianten auszumerzen. Laut Angaben des Washingtoner Agrarressorts wurden Entschädigungsansprüche bei bisherigen Nachweisen von H5 und H7 von den Bundesstaaten gehandhabt, wobei es unterschiedliche Bestimmungen gab. Die US-Veterinärbehörden bestätigten unterdessen den Nachweis einer niedrig pathogenen Variante des Geflügelpestvirus H5N1 bei Wildenten in Pennsylvania. Dieser Subtyp ist den Behörden zufolge bereits mehrmals in Nordamerika nachgewiesen worden.