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Blauzungenkrankheit: Stadt Bochum liegt im Gefährdungsgebiet

Bochum (aho) – Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Kreis Mettmann (Gemeinde Wülfrath) liegt die Stadt Bochum nach Informationen des Presse- und Informationsamts ab sofort im so genannten 20 Kilometer Gefährdungsgebiet. Damit dürfen Schlacht-, Zucht- und Nutzwiederkäuer innerhalb der Stadt Bochum nur mit Genehmigung des Bochumer Veterinäramtes transportiert werden. Zusätzlich gelten folgende Regelungen: Rinder, Schafe und Ziegen stehen unter behördlicher Beobachtung. Sie sind täglich von 18 bis 7 Uhr des Folgetages aufzustallen. Grundsätzlich rät das Veterinäramt der Stadt Bochum den Haltern, ihre Rinder, Schafe und Ziegen sowie deren Ställe umgehend mit einem gegen Insekten wirksamen Mittel nach Anweisung des Hoftierarztes zu behandeln. Wer dies befolgt, darf seine Tiere auch nachts auf der Weide lassen.

Unter welchen Bedingungen Wiederkäuer das Gefährdungsgebiet (auch zur Schlachtung) verlassen dürfen, ist mit dem Veterinäramt rechtzeitig im Voraus abzusprechen. Alle dem Veterinäramt bekannten Halter von Rindern, Schafen und Ziegen werden über die Regelungen schriftlich informiert.

Die Blauzungenkrankheit ist in Europa bislang nur in den warmen südlichen Regionen aufgetreten. Ursprünglich stammt sie aus Afrika und Asien. Mitte August war die Tierseuche im niederländischen Kerkrade ausgebrochen. Am 20. August waren die beiden ersten Fälle im Aachener Raum diagnostiziert worden. Seither wurden mehrere Dutzend weitere Fälle in Nordrhein-Westfalen registriert. In Bochum selbst ist bisher kein Fall aufgetreten.

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