Schweiz: Vierter Fall von Rinderwahnsinn im Jahr 2006
(lid) – Im Bündner Bezirk Maloja ist bei einer toten Kuh BSE diagnostiziert worden. Es ist der vierte Fall von Rinderwahnsinn, der in diesem Jahr in der Schweiz entdeckt wurde, schreibt die Presseagentur SDA. Die Diagnose ist laut dem kantonalen Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit von einem Referenz-Labor bestätigt worden. Die zur Ausrottung der Seuche vorgeschriebenen Maßnahmen seien ergriffen worden.
Auf die Tötung des gesamten Bestandes des betroffenen Hofes kann verzichtet werden, da BSE nach heutigem Wissensstand nicht von Tier zu Tier übertragen wird. Die Ansteckung erfolgt durch infiziertes Tiermehl. Getötet werden müssen aber alle Rinder, die innerhalb eines Jahres vor und nach der Geburt des an BSE erkrankten Tieres im selben Bestand geboren und aufgezogen worden sind. Bei diesen sogenannten Kohortentieren besteht ein erhöhtes Risiko, weil sie als Jungtiere dasselbe Futter gefressen haben. Getötet werden müssen auch alle direkten Nachkommen der erkrankten Kuh, die im Zeitraum von zwei Jahren vor der Diagnose geboren wurden.