Blauzungenkrankheit vor der Stadtgrenze Duisburgs
Duisburg (aho) – Seit Mitte August grassiert im Dreiländereck um Aachen die Blauzungenkrankheit. Diese anzeigepflichtige Tierkrankheit wird durch Stechmücken übertragen und befällt nur Wiederkäuer, wie Schafe, Ziegen, Rinder. Insbesondere Schafe verenden an der Krankheit. Die Tiere leiden unter Fieber und zeigen Veränderungen der Maulschleimhaut. Menschen befällt das Virus nicht. Fleisch und Milchprodukte können weiter bedenkenlos verzehrt werden.
Nachdem am 15. September in Krefeld ein Schaf an der Blauzungenkrankheit verendet ist, wurde durch Verfügung der Bezirkregierung NRW vom 18. September auch das ganze Stadtgebiet von Duisburg zum Gefährdungsgebiet erklärt. Deshalb sind folgende Auflagen einzuhalten:
1. Alle Wiederkäuer stehen unter behördlicher Beobachtung.
2. Für das Schlachten und das Verbringen sind besondere Vorschriften zu beachten.
3. Wanderschafherden dürfen das Stadtgebiet nicht verlassen.
4. Alle Wiederkäuer sind täglich von 18 bis 7 Uhr des folgenden Tages aufzustallen. Dieses Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die Tiere und deren Ställe mit zugelassenen Insektiziden behandelt werden. (Butox, Latroxin- Delta, Bayofly)