Schweiz: Stallpflicht für Geflügel ab Ende September?
(lid) – Ob das Schweizer Geflügel wegen der Vogelgrippe wieder in die Ställe verbannt wird, entscheidet der Bundesrat Ende September. Die Alternativen liegen zwischen flächendeckender Stallpflicht und unveränderter Freilandhaltung.
In den Niederlanden mit ihrem ungleich höheren Bestand an Nutzgeflügel müssen die Vögel am Freitag, 1. September wieder in den Stallarrest. In der Schweiz steht derzeit eine mögliche Stallpflicht in den Risikozonen im Vordergrund, wie Cathy Maret, Sprecherin beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am Mittwoch, 30. August gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Das letzte Wort habe der Bundesrat. Maret rechnet mit diesem letzten Wort nicht vor Ende September. Dann beginnt die Zeit des Vogelzugs. Die Hauptgefahr geht aber nicht von den Zugvögeln aus, sondern von den Wasservögeln, die in der Schweiz überwintern.
In der Schweiz galt bisher zweimal vollständige Stallpflicht für Geflügel: 2005 von Ende Oktober bis Mitte Dezember und 2006 von Mitte Februar bis Ende April. Bis anhin wurde in der Schweiz an 32 Vögeln das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt.