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Blauzungenkrankheit: Kreis Soest liegt im eingerichteten Beobachtungsgebiet

Soest (aho). Die „Blauzungenkrankheit“ bei Schafen, die zunächst in der Nähe von Kerkrade (Niederlande) festgestellt worden war, breitet sich aus. Mittlerweile gibt es in Belgien elf weitere bestätigte Fälle, und mit zwei Ausbrüchen im Kreis Düren ist auch Deutschland betroffen. Der Kreis Soest liegt in dem eingerichteten Beobachtungsgebiet, das vorsorglich in einem Radius von 150 Kilometern um die Seuchenbestände gezogen wurde.

Wie Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung Soest, erläutert, hat das zur Folge, dass Wiederkäuer (insbesondere Schafe, Ziegen, Rinder) nicht aus dem Beobachtungsgebiet, zu dem der Kreis Soest gehört, verbracht werden dürfen. Transporte innerhalb des Beobachtungsgebietes und von außen in das Beobachtungsgebiet und auch in das Sperrgebiet (Radius von 100 Kilometern um den Seuchenort) sind dagegen weiterhin möglich. Transporte von Tierprodukten, insbesondere Fleisch, sind nicht reglementiert. Für die jeweiligen Kerngebiete mit einem Radius von 20 Kilometern hat das NRW-Landwirtschaftsministerium eine sofortige Stallpflicht für Wiederkäuer und ein Transportverbot (so genanntes „Stand Still“) angeordnet.

Die für Menschen ungefährliche Seuche trifft ausschließlich Wiederkäuer wie Schafe und Ziegen, in abgeschwächter Form auch Rinder. Da die Krankheit durch Stechmücken übertragen wird, wurde neben weitgehenden Schutzvorkehrungen in der engeren Umgebung auch das großräumige Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 150 Kilometer eingerichtet.

Die Krankheit äußert sich bei den betroffenen Tieren mit Fieber, Blutungen und Kreislaufversagen. Sie endet für die mit dem Virus befallenen Tiere oft tödlich. Die Seuche wird nicht von Tier zu Tier, sondern durch Stechmücken übertragen. Die Krankheit ist bislang nur in den warmen Regionen Südeuropas aufgetreten. Dr. Hopp: „Da die Seuche für Menschen ungefährlich ist, können auch Fleisch- und Milchprodukte weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden.“

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