Blauzungenkrankeit in den Niederlanden führt zu Restriktionen in drei hessischen Landkreisen
Wiesbaden (aho) – Nach der Entdeckung der „Blauzungenkrankheit“ in den Niederlanden, ist um den betroffenen Betrieb in Kerkrade (ca. 10 Kilometer von Aachen entfernt) ein 150 Kilometer großer Schutzkreis (Sperrbezirk mit einem Radius von 100 Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet von weiteren 50 Kilometern) gezogen worden. Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilt, fallen in diesen Schutzkreis neben rheinland-pfälzischen, nordrhein-westfälischen und saarländischen Landkreisen auch Gemeinden in den drei hessischen Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill und Rheingau-Taunus.
Im Beobachtungsgebiet gilt ein Verbringungsverbot von Wiederkäuern (Schafe, Ziegen, Rinder) nach außerhalb des Beobachtungsgebietes auf einen unbestimmten Zeitraum, dass heißt, dass sich die Tiere nur innerhalb des Beobachtungsgebietes bewegen dürfen. Insgesamt davon betroffen sind 381 Betriebe (genau sind dies: 6.400 Schafe, 8.300 Rinder, 330 Ziegen). Die zuständigen Veterinärämter werden hierzu Entsprechendes veranlassen. Die Polizei wird die Einhaltung der Bestimmungen überwachen.