Sachsen: Aufstallungsgebot für Geflügel verlängert
Dresden (aho) Das Sächsische Sozialministerium weist darauf hin, dass die ursprünglich bis 15.08.2006 geltende Geflügel- Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 zwischenzeitlich bis zum 28. Februar 2007 verlängert wurde. Damit gelten die derzeit bestehenden Schutzmaßnahmen für das Haus- und Wirtschaftsgeflügel vor einem Eintrag des H5N1-Geflügelpestvirus durch Wildvögel auch über die Zeit des jetzt beginnenden Herbstvogelzuges fort. Entsprechend den gegebenen Ausnahmemöglichkeiten gilt das Aufstallungsgebot in Sachsen für ausgewiesene Risikogebiete, in denen besonders intensive Kontakte mit Wildvögeln möglich sind bzw. wo ein großes Verbreitungspotential für das hochinfektiöse Virus besteht. Diese Gebiete umfassen Uferstreifen von 500 m bei Binnengewässern größer 50 ha, Uferstreifen von 500 m beiderseits der großen Flüsse sowie Gebiete mit hoher Geflügeldichte. Insgesamt begrenzen sich diese Risikogebiete auf ca. 10 % der Gesamtfläche Sachsens. Des Weiteren gilt ein solches Aufstallungsgebot auch für ausgewiesene Sperr- und Beobachtungsgebiete nach Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln oder Hausgeflügel, wie derzeit im Stadtgebiet Dresden. In den Gebieten mit Ausnahmegenehmigung unterliegen die Geflügelhaltungen festgelegten hygienischen (Füttern, Tränken) und tierseuchenrechtlichen (Verlustabklärungen, Untersuchungen bei Wassergeflügel) Auflagen.
Auskünfte zu Details der jeweiligen Gebiete bzw. zu erfüllenden Bedingungen erteilen die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise oder der kreisfreien Städte.