Schweizer Bundesrat will Grenzen für internationale Schlachttiertransporte öffnen
(lid) – Im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens Schweiz-EU soll angeblich neben den grenztierärztlichen Kontrollen auch das Straßentransitverbot für Klauentiere aufgehoben werden. Die Aufhebung des Transitverbotes sei auf grund von tiergesundheitlichen, seuchenhygienischen und verkehrstechnischen Gründen nicht akzeptabel, schreibt der Schweizer Tierschutz (STS) am 27. Juli in einer Medienmitteilung. Mit einer Aufhebung des Straßentransitverbots dulde die Schweiz unnötige und tierquälerische Transporte, die gute Tiergesundheit in der Schweiz werde durch mögliche Seuchen aus der EU gefährdet. Zudem würden die ausländischen Viehtransportfahrzeuge das Straßennetz an den neuralgischen Stellen noch mehr belasten. Auch wenn der Weg für den Transport der Tier vom Norden in den Süden durch die Schweiz kaum kürzer sei, lohne er sich wegen der günstigen Durchfahrtstarife.
Im Rahmen der Revision der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) sei das Transitverbot nicht mehr in den Verordnungstext aufgenommen worden. In den Vernehmlassungsunterlagen werde es nicht einmal erwähnt.
Bislang war der Straßentransit für Klauentiere, wie Kühe, Kälber, Mastrinder, Schweine oder Schafe durch die Schweiz verboten.