Gammelfleisch: Ermittlungen in Gladbeck, Hamburg, Vechta, Braunschweig, Steinfeld
Berlin / Bielefeld / Essen (aho/lme) – Erneut wird in Deutschland gegen Fleischfirmen wegen der Verwendung von „Gammelfleisch“ ermittelt. Wie der Nachrichtensender „n-tv“ unter Berufung auf das „Westfalen-Blatt“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Essen neue Ermittlungen gegen Verantwortliche von insgesamt neun Fleischfirmen im In- und Ausland eingeleitet. Ihnen werden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht vorgeworfen. Bei den betroffenen Firmen handele es sich um Kunden des Gelsenkircheners Fleischgroßhändlers, gegen den die Staatsanwaltschaft Essen seit November 2005 wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie Straftaten nach dem Lebensmittelrecht ermittelt.
Die Firmen sollen verbotenerweise so genanntes Stichfleisch gekauft und in den Handel gebracht haben, sagte Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer dem „Westfalen-Blatt“. Stichfleisch, das rund um die Einstichstelle beim Entbluten von Schweinen oder Rindern entsteht, darf nicht für Lebensmittel verwendet werden, da es mit Blut durchsetzt und hochgradig mit Keimen belastet sein kann.
Die neuen Ermittlungen richteten sich laut „n-tv“ gegen Verantwortliche von vier Betrieben in den Niederlanden und Tschechien sowie gegen fünf Betriebe in Deutschland. Die ausländischen Strafverfolgungsbehörden seien bereits unterrichtet worden, sagte Kassenböhmer der Zeitung. Die deutschen Firmen befinden sich in Nordrhein-Westfalen (Gladbeck), Hamburg und sowie Niedersachsen (Vechta, Braunschweig und Steinfeld). Die Firmen seien bereits gezielt nach Unterlagen über die Stichfleischlieferungen durchsucht worden. Dabei sei Beweismaterial sichergestellt worden.
Der Gelsenkirchener Händler wird verdächtigt, mit verdorbenem Fleisch und Schlachtabfällen gehandelt zu haben, die zu Lebensmitteln verarbeitet wurden. Im Jahr 2005 handelte er mit insgesamt rund 550 Tonnen Fleisch und Fleischerzeugnissen.