Kreis Borken: Wegen der Schweinepest eingeführte Bestimmungen gelockert
Borken (aho) – Nach einer Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung, die am heutigen Mittwoch, 14. Juni, in Kraft getreten ist, dürfen Zucht- und Nutzschweine aus dem Kompartiment 1 A (Regierungsbezirk Münster und das Gebiet des Regierungsbezirks Düsseldorf westlich des Rheins sowie nördlich der A2 und der A42) – und damit auch aus dem Kreis Borken – weiterhin grundsätzlich nur in andere Betriebe dieses Kompartiments gebracht werden, wenn sie mindestens 45 Tage beziehungsweise seit ihrer Geburt im Versandbetrieb gehalten wurden und wenn weitere Auflagen erfüllt sind. Wie der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken mitteilt, bestehen jetzt allerdings zwei Möglichkeiten, von der 45-Tage-Regelung abzuweichen.
So kann zum einen die 45-Tage-Regelung auf eine 20-Tage-Regelung reduziert werden, wenn der Betrieb während der letzten sechs Monate vor dem beabsichtigten Verbringen Schweine nur aus einem Betrieb zugekauft hat. Zum anderen kann auf die Einhaltung der 45-Tage-Regelung völlig verzichtet werden, wenn der Betrieb nur Schweine (in der Regel Jungsauen) empfangen hat, die innerhalb von zehn Tagen vor dem Verbringen aufwändige Untersuchungen mit Auswertung im Friedrich-Löffler-Institut durchlaufen haben. Die genauen Bestimmungen finden sich im Internet unter www.kreis-borken.de/Schweinepest in der Rubrik „Schweinepestschutzverordnung“.
Nach einer Mitteilung der Bezirksregierung Münster dürfen schweinehaltende Betriebe im Kompartiment 1 A – und damit auch im Kreis Borken – mit Ausnahme der Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete ab dem heutigen Mittwoch, 14. Juni, wieder Schweine aus ganz Deutschland beziehen. Sofern die Zucht- und Nutzschweine aus dem Kompartiment 1 B (Regierungsbezirk Arnsberg, sowie das Gebiet des Regierungsbezirks Düsseldorf östlich des Rheins sowie südlich der A2 und der A42) stammen, ist eine entsprechende Transportgenehmigung des für den Herkunftsbetrieb zuständigen Veterinäramtes nötig. Für die Genehmigung des Transportes von Schweinen im Kreis Borken nimmt der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Borkener Kreiswaltung auch am morgigen Donnerstag, 15. Juni (Fronleichnam), Blutproben entgegen. Die betroffenen Landwirte beziehungsweise Hoftierärzte können die Proben am morgigen Feiertag zwischen 8 und 9 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr im Borkener Kreishaus (Zugang über den Hintereingang) abgeben.
Im Laufe des heutigen Mittwochs, 13. Juni, schließt der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken die Entnahme von insgesamt circa 15.000 Blutproben in den schweinehaltenden Betrieben in den Beobachtungsgebieten ab. Am kommenden Freitag, 16. Juni, beginnt der anschließende klinische Teil der Aufhebungsuntersuchungen in den Beobachtungsgebieten. Betroffen sind rund 430 Betriebe mit etwa 224.000 Schweinen. Der Abschluss der Untersuchungen und die Ergebnisse der Blutproben werden die Zeit um den 23. Juni erwartet. „Wir hoffen, dass wir die Beobachtungsgebiete danach dann aufheben können“, erklärt Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel.