Kreis Borken: Schlachtung von Mastschweinen aus den Beobachtungsgebieten
Borken (aho) – Für die Schweinehalter in den beiden auf Grund der Schweinepest gebildeten Beobachtungsgebieten im Kreis Borken besteht – wie gemeldet – die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Genehmigung der Kreisverwaltung ihre Masttiere zum Schlachten transportieren zu lassen. Dafür sind die Schlachthöfe in Gelsenkirchen, Legden und Oer-Erkenschwick vorgesehen. Der Schlachttransport ist allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig, die im Internet unter www.kreis-borken.de/schweinepest beschrieben sind. So muss insbesondere durch vom Hoftierarzt zu ziehende Blutproben abgesichert sein, dass der jeweilige Schweinebestand virusfrei ist.
Damit die betroffenen Schweinehalter schnellstmöglich die Ergebnisse der Blutproben erhalten, können sie bzw. der Hoftierarzt die Proben beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel im Kreishaus Borken zu folgenden Uhrzeiten abgeben: Montags bis freitags besteht jeweils die Möglichkeit in der Zeit von 8 bis 16 Uhr.
Am kommenden Samstag (10.06.2006) werden von 8 bis 9 Uhr Blutproben angenommen und bis 12 Uhr erforderlichenfalls Transportgenehmigungen erteilt. An diesem Tag ist der Parkplatz „Kfz-Zulassungsstelle/Führerscheinstelle“ am Kreishaus Borken wegen einer Veranstaltung gesperrt und damit der Hintereingang nicht nutzbar. Die Anlieferung der Blutproben ist deshalb an diesem Tag nur durch den Haupteingang („Parkplatz der Polizei“) möglich.
Am Sonntag (11.06.2006) können Blutproben von 17 bis 19 Uhr abgegeben (dann wieder über den Hintereingang) werden. Dann werden auch Anträge auf Genehmigung bearbeitet. Auskünfte dazu gibt es auch bei der Telefon-Hotline des Kreises Borken unter den Rufnummern 02861/82-1132 und 82-1134 arbeitstäglich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.