Neue Vorgaben der EU: Schweinetransporte in NRW bleiben begrenzt
(ZMP) – Die EU-Kommission in Brüssel hat am 16. Mai dieses Jahres neue Vorgaben für den Transport von Schweinen in Nordrhein-Westfalen erlassen. Das Bundesland wird in drei Gebiete aufgeteilt: Die Region 1 umfasst den Regierungsbezirk Münster und die rechtsrheinische Seite des Regierungsbezirks Düsseldorf. Das Gebiet 2 bezieht sich auf den Regierungsbezirk Arnsberg und die linksrheinische Seite des Regierungsbezirks Düsseldorf. Im Gebiet 3 liegen die Regierungsbezirke Köln und Detmold.
In den Regionen 1 und 2 ist der Transport von Mastschweinen nach Genehmigung und vorheriger Untersuchung nur im jeweiligen Gebiet möglich, wobei die Sperr- und Beobachtungsgebiete davon ausgenommen sind. Aus dem Gebiet 3 dürfen Schweine innerhalb ganz Deutschlands transportiert werden. Für das Gebiet 2 will sich das Landwirtschaftsministerium bei der EU einsetzen, dass hier kurzfristig die selben Regeln gelten wie im Gebiet 3.
Für Schweinehalter im Beobachtungsgebiet macht die EU-Kommission mit einer Sonderregelung den Transport von Mastschweinen möglich. Ab dem 21. Tag der Einrichtung des Beobachtungsgebietes können Mastschweine geschlachtet werden. Sie dürfen dazu aber nur zu zwei vom Landwirtschaftsministerium vorgegebenen Schlachthöfen verbracht werden. Sowohl vor dem Transport als auch am Schlachthof müssen die Tiere untersucht werden.