animal-health-online®
Redaktion Grosstiere

Zwischenablage01 powered by ...
T O P N E W S ►

Kreis Borken regelt das Betreten von Schweineställen

Borken (aho) – Der Kreis Borken hat jetzt mit einer „Allgemeinverfügung“ für das gesamte Kreisgebiet festgeschrieben, was für viele Schweinehalter schon selbstverständlich ist: Das Betreten von Schweineställen durch betriebsfremde Personen ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Diese Regelung dient laut Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung, dazu, eine weitere Ausbreitung der Schweinepest nach Möglichkeit zu verhindern.

Personen, wie Viehhändler, Tierärzte, Futtermittellieferanten und Handwerker, die zwingend die Schweineställe und das zugehörige Umfeld (zum Beispiel Rampen, Vorräume, Futtersilos) betreten müssen, dürfen dies nur mit Einmaloveralls und Einmalstiefeln oder mit Schutzkleidung des Schweine haltenden Betriebes (Overall, Stiefel). Die Einwegschutzkleidung ist unverzüglich nach Gebrauch zu beseitigen. Betriebseigene Schutzkleidung ist unverzüglich nach dem Verlassen des Stalls bzw. des zugehörigen Umfeldes abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren. Die jeweiligen Betriebsinhaber haben sicherzustellen, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden. Außerdem sind sie verpflichtet, in einem formlosen Tagebuch (zum Beispiel einem Kalender) das Betreten der Schweinestallungen und des dazugehörigen Umfeldes durch betriebsfremde Personen zu dokumentieren. Dieses Tagebuch muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name der Person, Datum, Uhrzeit, Besuchsgrund, gegebenenfalls auch das Fahrzeugkennzeichen. Darüber hinaus gelten in den Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten für die dortigen Betriebsinhaber selbstverständlich zusätzlich die noch weitergehenden, ihnen bekannten Regelungen. Insbesondere dürfen dort Schweine haltende Betriebe von betriebsfremden Personen nur mit schriftlicher Genehmigung des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken betreten werden.

Suche



Datenschutzerklärung

TOPIC®-Klauen-Emulsion und Gel: Bei Mortellaro Präparate ohne Wartezeit einsetzen! DSC_0014

Die Folgen der kastrationslosen Ebermast: Ungenießbares Eberfleisch stört das Vertrauen der Verbraucher

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Antibiotikaverbräuche in Human- und Veterinärmedizin: Was ist viel & Und wer verbraucht "viel"?



Topic-Logo

tierbestand12-13

Penisbeißen in der Ebermast: ... sofort rausnehmen, sonst ist da die Hölle los! Penis_Zeller_Beringer_02

Das arttypische Verhalten der Eber sorgt für Unruhe in der Ebermast.



Bis zu 1 % ungenießbare Stinker: 24.000.000 kg Schweinefleisch in die Tonne?

Antibiotikaverbräuche in der Tierhaltung: Genau hinschauen lohnt sich

Tunnelblick: Stinkefleisch ist nicht das einzige Problem der Ebermast

Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch: "Ich befürchte, dass der Fleischkonsum schleichend zurückgeht"


gesundheit


Isofluran-Gasnarkose
Ferkelkastration, Ebermast, Eberimpfung
Verbraucherschutz: Paratuberkulose & Morbus crohn
Toxoplasmose bei Schweinen, Geflügel und Menschen
Botulismus
Morbus Crohn durch Mykobakterien: Ein Verdacht wird zur Gewissheit
Topic®-Emulsionspray und Gel decken ab, lösen Verkrustungen, trocknen aus und sind gegen Bakterien und Pilze konserviert. Die Topic®-Produkte neutralisieren den tierspezifischen Eigengeruch und Gerüche von Entzündungssekreten z.B. beim Zwischenschenkelekzem, Sommerekzem, Kannibalismus, Mauke, Huf- oder Klauenveränderungen. Der versorgte Bereich wird so für Insekten (Fliegen) wenig attraktiv. Die Emulsion und das Gel können auch unter Verbänden und im Zwischenschenkelbereich von Kühen eingesetzt werden.

Zoonosen



Beliebte Beiträge



Morbus Crohn & ParaTb



Prof. Borody im Interview bei YouTube.