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Vogelgrippe: Weit über 90 Prozent der Landesfläche von Bayern ist Nichtrisiko-Gebiet

München (aho) – Ab sofort ist in fast ganz Bayern die Freilandhaltung wieder erlaubt. Dies teilte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute in München nach Abschluss der Ausweisung von Geflügelpest-Risiko- und Nicht-Risikogebieten durch die zuständigen Landratsämter mit. Schnappauf: „Weit über 90 Prozent der Landesfläche wurden von den Tierseuchenexperten als Nicht-Risiko-Gebiete eingestuft. Dort kann jeder Geflügelhalter seine Tiere zwar wieder ins Freie lassen. Er muss aber die Freilandhaltung beim Veterinäramt anzeigen und die in der Bundesverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen lassen.“ Ob ein Geflügelhalter im Nicht-Risiko-gebiet liegt, erfährt er auf Nachfrage bei seiner Kreisverwaltungsbehörde und über die öffentlich bekannt gegebenen Allgemeinverfügungen. Bayern bietet dem Minister zufolge damit den rund 60.000 Geflügelhaltern eine unbürokratische und bürgernahe Umsetzung und erspart mehrere Tausende von Einzelausnahmeanträgen.

Die risikoorientierten Beurteilungen haben die Landratsämter vor Ort auf Grundlage der Aufstallungs-Verordnung des Bundes durchgeführt. Bereiche ohne größere Wasservogelansammlungen, ohne hohe Geflügeldichte und ohne Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wurden von den Landratsämtern als Nicht-Risikogebiete festgelegt. Dazu wurden u.a. mehr als 5.000 Kilometer Fließgewässer und 54 große Seen gezielt überprüft. In Ober- und Niederbayern konnten so 90 Prozent der Landesfläche, in der Oberpfalz 92 Prozent, in Oberfranken über 93 Prozent, in Schwaben 98 und in Mittel- und Unterfranken 99 Prozent als Nicht-Risikogebiete ausgewiesen werden.

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