Kreis Warendorf: Freilandhaltung von Geflügel teilweise wieder möglich
Warendorf (aho) – Am Mittwoch, 10. Mai 2006, trat eine neue Geflügelpest-Aufstallungsverordnung in Kraft. Auch wenn nach dieser Verordnung im Grundsatz weiterhin eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel gilt, sind die Möglichkeiten für Ausnahmen von der Stallpflicht deutlich erweitert worden, so dass für einen Großteil der Geflügelhaltungen im Kreis Warendorf zukünftig wieder die Freilandhaltung unter Auflagen möglich sein wird. Das teilt die Kreisverwaltung jetzt mit. Mit einer Allgemeinverfügung hat der Kreis Warendorf heute (Montag. 15. Mai) die Gebiete festgelegt, in denen die Freilandhaltung von Geflügel nunmehr ohne Einzelfallgenehmigung möglich ist. Wer sein Geflügel in diesen Gebieten ins Freie lassen möchte, muss dies jedoch vorab beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises anzeigen. Folgende Gebiete sind jedoch wegen der dortigen höheren Geflügeldichte von der Freilandhaltung ausgenommen:
1. die Bauerschaft Schirl im Gebiet der Gemeinde Ostbevern
2. die Einener Dorfbauerschaft im Gebiet der Stadt Warendorf
3. der Ortsteil Füchtorf im Gebiet der Stadt Sassenberg.
Aber auch hier sind Einzelgenehmigungen möglich, die beim Veterinäramt des Kreises beantragt werden können. Es muss dann für diese Bestände im Einzelfall geprüft werden, ob eine Genehmigung erteilt werden kann.