Stadt Mannheim: Lockerung der Stallpflicht für Geflügel
Mannheim (aho) – Die Stadtverwaltung von Mannheim lockert die Stallpflicht für Geflügel, die in mehr als 500 Metern Entfernung von Rhein und Neckar gehalten werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird morgen bekannt gemacht, sie tritt am 14. Mai in Kraft. Dann können 41 Geflügelhalter mit 2.570 Tieren im Stadtgebiet wieder zur Freilandhaltung übergehen. Davon ausgenommen ist das Gebiet um Herzogenriedpark und Radrennbahn, wo eine erhöhte Gefährdungslage besteht. Dort gilt die Stallpflicht wegen der räumlichen Nähe zum Industriehafen weiter, wo im Februar der erste Vogelgrippe-Fall in Mannheim festgestellt worden war. Zudem brüten dort Wildvögel. Der Stallpflicht unterliegen in Mannheim weiterhin 31 Geflügelhaltungen mit insgesamt 6.780 Tieren, weil sie im Abstand bis zu 500 Metern zu Rhein und Neckar liegen. Nach Weisung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg sind dort keine Ausnahmen möglich, weil eine Vielzahl wildlebender Wasservögel die Ufergebiete als Sammel-, Rast- und Brutplatz nutzt. Unter den 31 Geflügelhaltungen befindet sich eine Haltung mit ca. 5.000 Tieren, so dass sich die Stallpflicht bei den restlichen 30 Haltungen auf ca. 1.800 Tiere verteilt.
Am 10. Mai trat die Bundesverordnung „zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-Aufstallungsverordnung)“ in Kraft, die erstmals seit Oktober 2005 wieder Ausnahmen von der Stallpflicht für Nutzgeflügelhaltungen ermöglicht. Das Landesministerium hat die unteren Verwaltungsbehörden gebeten, den Erlass von entsprechenden Allgemeinverfügungen oder Einzelgenehmigungen zu prüfen, und dabei gleichzeitig mitgeteilt, für welche Gebiete weiterhin die Stallpflicht gelten muss. Keine Ausnahme gibt es im Abstand bis zu 500 Metern von genau bezeichneten Feuchtbiotopen, Seen und Flüssen, in und an denen sich wildlebende Wasservögel sammeln, sowie von Gebieten, in denen die Wildvogel-Geflügelpest seit Februar dieses Jahres aufgetreten ist. In Mannheim sind Rhein und Neckar betroffen, nicht jedoch die Seen im Stadtgebiet. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Festlegungen Richtwerte darstellen, die bei einer geänderten Gefährdungslage neu bewertet und ggf. angepasst werden müssen. Für alle ab 14. Mai möglichen Freilandhaltungen gelten weiterhin die bekannten Untersuchungspflichten. Die Halter, die davon Gebrauch machen, müssen dies beim Veterinärdienst anzeigen. Die Ausläufe für das Geflügel müssen außerdem so gesichert werden, dass kein Geflügel entweichen kann. Der Veterinärdienst im Fachbereich Sicherheit und Ordnung überwacht die Geflügelhaltungen wie bisher auch. Er steht für Fragen während der üblichen Bürozeiten montags bis freitags unter 293-6350/-6358 zur Verfügung und ist per Email unter veterinaerdienst@mannheim.de erreichbar. Er hat alle bekannten Hausgeflügelbestände in Mannheim untersucht. Bislang ist kein Fall von Geflügelpest aufgetreten.
Die Untersuchungen zur Seuchenprophylaxe finden weiterhin statt. Tote und verletzte Wasser-, Raben- und Greifvögel (Wildvögel der Risikogruppe) können weiterhin der Polizei unter 174-0 gemeldet werden. Sie veranlasst, dass die Tiere durch die Feuerwehr abgeholt und von den Amtsveterinären untersucht werden. Die Empfehlung, diese Tiere nicht anzufassen, bleibt bestehen. Andere tote Vögel, z.B. Singvögel und Tauben, können selbst entsorgt werden z. B. im Restmüll oder durch Vergraben im Garten. Auf ausdrücklichen Wunsch entsorgt die Stadt sie auch, wenn Betroffene die Entsorgung nicht selbst übernehmen wollen oder können. Auch hierzu kann man sich weiterhin an die Polizei wenden.