12.05.2006
Meldung versenden
Schweinepest: HIT-Meldung für volle Entschädigung notwendig
Bonn (aho) – Vor dem Hintergrund des Schweinepestgeschehens im Landkreis Borken erinnert der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS) an die gesetzlich vorgeschriebene Meldung aller Tierbewegungen in die HIT-Datenbank. Gemäß § 69 des Tierseuchengesetzes (TSG) kann die Entschädigung für getötete oder verendete Tiere empfindlich gekürzt oder sogar ganz versagt werden, wenn eine sich aus dem TSG ergebene Verpflichtung nicht erfüllt wurde. Nach Recherchen des ZDS melden derzeit nur 24 % der schweinehaltenden Betriebe Nordrhein-Westfalens ordnungemäß in die Datenbank! In anderen Bundesländern dürfte es nicht viel besser aussehen, mahnt der ZDS.