Stallpflicht für Geflügel beendet: Kreis Soest zählt nicht zu den gefährdeten Regionen
Soest (aho) – Die Geflügelhalter im Kreis Soest profitieren von der Lockerung der Stallpflicht durch den Bund. Da der Kreis Soest nach Einschätzung des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung nicht zu den gefährdeten Regionen zu zählen ist, greift eine generelle Zulassung der Freilandhaltung durch das Land und die Stallpflicht für Geflügel als Vorsichtsmaßnahme gegen Vogelgrippe gilt ab sofort hier nicht mehr. Das teilt Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes, mit.
Die Stallpflicht wird nur noch für Gebiete mit Virus-infizierten Wildvögeln, Regionen mit besonders viel Geflügel und Landstriche mit ausgewiesenen Wildvögel-Rast- und Brutgebieten aufrechterhalten. Eine Geflügeldichte, bei der besondere Einschränkungen für die Freilandhaltung gelten würden, wird nach Berechnungen des Veterinärdienstes im Kreis Soest flächendeckend nicht erreicht.
Für Enten- und Gänsebestände gelten bei Freilandhaltung besondere Untersuchungsverpflichtungen. „Der Kreis Soest wird auf die entsprechenden Tierhalter zugehen und mit ihnen die zu treffenden Maßnahmen abstimmen“, kündigt Dr. Hopp an.