Schweiz: BSE-Klage der Bauern vom Tisch
(lid) – Die Eidgenossenschaft muss die Bauern für ihre Einbussen in der BSE-Krise definitiv nicht entschädigen. Laut Bundesgericht haben die Bundesbehörden keine wichtigen Maßnahmen unterlassen, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. 2206 Bauern hatten 300 Millionen Franken gefordert. Im April 2004 hatte die Eidgenössische Rekurskommission für die Staatshaftung den Bauern noch Recht gegeben. Nach ihrer Meinung hatte der Bund widerrechtlich fünf Maßnahmen unterlassen, um dem Rinderwahnsinn zu begegnen. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Schweiz nun vollumfänglich gutgeheißen. Die Lausanner Richter halten in ihrem Entscheid zunächst fest, dass es nicht darum gehen könne, ob der Bund in jedem Fall zum optimalen Zeitpunkt die bestmögliche Lösung getroffen habe. Sonst wäre er immer dem Vorwurf ausgesetzt, entweder zu lasch oder – wie zuletzt bei der Lungenkrankheit Sars – zu überstürzt gehandelt zu haben. Zudem sei bei der Beurteilung der Vorwürfe vom damaligen Wissensstand auszugehen. Aus dieser Warte könne dem Bund zunächst nicht angelastet werden, dass er erst 1990 anstatt bereits 1988 die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer verboten habe. Nicht zu beanstanden sei weiter, dass 1988 auch auf ein formelles Verbot für die direkte oder indirekte Einfuhr von britischem Tiermehl verzichtet worden sei. Keinen Anlass zur Kritik biete schließlich der Umstand, dass Tiermehl als Futter für Hühner und Schweine bis 2001 erlaubt geblieben sei.