Stallpflicht in Österreich wird gelockert
(lid) – Die Stallpflicht für Geflügel wird in Österreich nach Ablaufen der Frist am 12. Mai gelockert. Nur noch in bestimmten Risikogebieten, die von den Experten in der kommenden Woche definiert werden, wird die Verordnung weiter bestehen bleiben. In allen übrigen Gebieten wird die Stallpflicht aufgehoben. Darauf hätten sich die Experten des Gesundheitsministeriums, der Veterinärmedizinischen Universität, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sowie alle neun Landesveterinärdirektoren und Vertreter der Geflügelwirtschaft bei einer Sitzung geeinigt, berichtet der österreichische Agrarpressedienst AIZ. In Gebieten, die eine höhere Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro Quadratkilometer aufweisen, bleibt die Stallpflicht aufrecht. Davon betroffen sind neun Bezirke in ganz Österreich. Ebenso wird die Stallpflicht in Gebieten nicht aufgehoben, die sich innerhalb eines Kilometers entlang von Flussläufen und Seeufern befinden, an denen seit Februar positive H5N1-Fälle bei Wildvögeln aufgetreten. In einem Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um Geflügelschlachtbetriebe gilt die Stallpflicht ebenfalls weiterhin. Auch in den Gebieten, in denen die Stallpflicht aufgehoben wird, gelten laut AIZ weiterhin strenge Sicherheitsmassnahmen. Betriebe mit über 350 Legehennen müssen bis Mitte Juni eine klinische Untersuchung durch den Tierarzt durchführen lassen. Die Tiere müssen auch weiterhin im Stall oder in einem überdachten Unterstand gefüttert und getränkt werden.