Kreis Soest: Nutz- und Schlachtschweinetransporte ab heute nur noch anzuzeigen
Soest (aho) – Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schweinepest gelten für den Transport von Schweinen aus Betrieben im Kreis Soest ab Freitag, 28. April 2006, neue Regelungen. Darauf weist der Veterinärdienst der Kreisverwaltung Soest hin.
Das bislang genehmigungspflichtige Umstallen von Nutzschweinen innerhalb des Gebietes der Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und Düsseldorf muss ab sofort nach der notwendigen klinischen Untersuchung durch den Hoftierarzt nur noch beim Veterinärdienst des Kreises Soest angezeigt werden. Die tierärztliche Untersuchung kann nach der neuen Regelung bis zu 48 Stunden vor dem Transport der Tiere erfolgen.
Ebenfalls nur bei der Veterinärbehörde angezeigt werden muss ab Freitag, 28. April, der Transport von Schlachtschweinen aus Betrieben im Kreis Soest in Schlachthöfe in Nordrhein-Westfalen. Auch hier darf dann die notwendige tierärztliche Untersuchung maximal 48 Stunden alt sein. Der Transport muss auf direktem Wege vom Betrieb in den Schlachthof erfolgen.