Kastration von Ferkeln ab Tag 8 nur betäubt und durch den Tierarzt
Bonn (aho) – Seit dem 25. April dürfen Ferkel nach dem siebten Lebenstag nur noch mit Betäubung durch den Tierarzt kastriert werden, darauf weist die Bundestierärztekammer hin. Sie begrüßt die neue Rechtslage, die zumindest eine gewisse Verbesserung für den Tierschutz bedeutet.
Die Bundestierärztekammer hält einen vollständigen Verzicht auf die betäubungslose Kastration für unbedingt wünschenswert. Jungtiere zeigen zwar eine geringere Reaktion auf Schmerzen, das Schmerzempfinden von jüngeren und älteren Tieren ist aber gleich. Sachlich nicht nachvollziehbar ist für den Tierärzteverband, weshalb Rinder, Schafe und Ziegen – anders als Schweine – auch weiterhin bis zu einem Alter von vier Wochen ohne Betäubung kastriert werden dürfen. Grundsätzlich vertritt der Verband die Meinung, dass jedwede Amputation von Körperteilen zur Anpassung an Haltungssysteme oder Nutzungsart möglichst bald der Vergangenheit angehören sollte.
Die neue Rechtslage bei der Kastration von Ferkeln ergibt sich aus dem „Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften“. Die Kastration ist damit seit dem 25. April bei Ferkeln ab dem siebten Lebenstag nur unter Betäubung durch den Tierarzt zulässig; im Anschluss an den Eingriff sind schmerzstillende Arzneimittel anzuwenden. Dies entspricht einer EU-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bereits zum 1. Januar 2003 umzusetzen war. Mit dem Gesetz sind neben der Kastration auch andere Bestimmungen des Tierschutzgesetzes geändert worden.