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Aktueller Stand zur Vogelgrippe in Baden-Württemberg

Stuttgart (aho) – „Die Frage, in welchen Teilen Baden-Württembergs und unter welchen Bedingungen in den kommenden Monaten Freilandhaltung von Geflügel möglich ist, bedarf einer sehr sorgfältigen Abwägung. Die Gefährdungssituation durch eine mögliche Einschleppung des Virus in Geflügelbestände verlangt nach einer restriktiven Linie. Auf der anderen Seite wollen wir, dass in Baden-Württemberg auch künftig Freilandhaltung möglich ist – dafür sprechen Tierschutz- und nicht zuletzt auch wirtschaftliche Gründe“, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (28. April) in Stuttgart. „Baden-Württemberg wird sich daher intensiv am Ringen der Länder, um eine allen Gesichtspunkten möglichst weitgehend Rechnung tragende Lösung, beteiligen“, betonte Minister Peter Hauk. Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems geht in seiner aktuellen Risikobewertung von einem derzeit hohen Risiko für Hausgeflügelbestände, sich über Wildvögel mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus zu infizieren, aus. In Deutschland ist seit Mitte Februar bei 315 Wildvögeln das aggressive Geflügelpestvirus nachgewiesen worden, bei weiteren 16 besteht der Verdacht darauf. Ein Hausgeflügelbestand in Sachsen war ebenfalls betroffen. Vor diesem Hintergrund solle an der bundesweiten Aufstallpflicht für Hausgeflügel festgehalten werden. Zunächst werde die bestehende Aufstallungsverordnung bis zum 15. Mai 2006 verlängert. Diese werde anschließend durch eine weitere Eilverordnung ersetzt. „Die neue Verordnung wird eine grundsätzliche Aufstallpflicht festlegen, wobei von den zuständigen Behörden Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen erteilt werden können. Keine Ausnahmen wird es für Betriebe in der Nähe von Gewässern oder Feuchtbiotopen geben, an denen sich Wildvögel sammeln, da hier eine erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht“, erklärte Minister Hauk. Weiterhin sollten wirtschaftlich wichtige Standorte mit einer hohen Geflügeldichte geschützt werden, auch hier dürften keine Ausnahmen genehmigt werden. Über eine bundeseinheitliche Auslegung dieser beiden Vorgaben würden in den nächsten zwei Wochen auf Bund-Länder-Ebene fachliche Absprachen stattfinden. „Soweit Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, müssen die Betriebe streng überwacht werden. Dazu gehören klinische, virologische und serologische Untersuchungen der Tierbestände. Je nach gehaltener Tierart und Bestandsgröße müssen in den kommenden zwei Wochen konkrete Untersuchungspflichten festgelegt werden“, so der Minister. Die Tierseuchenreferenten der Länder treffen sich zu den genannten Themen am kommenden Dienstag in Berlin. Die aktuelle Geflügelpestsituation in Baden-Württemberg stellt sich wie folgt dar: Insgesamt wurden 7.538 Wildvögel und 101 Säugetiere, darunter 70 Katzen untersucht. Bei keinem der Säugetiere konnte das Geflügelpestvirus nachgewiesen werden. Dagegen waren 19 Befunde der untersuchten Wildvögel positiv. Als Maßnahmen wurden unter anderem Restriktionsgebiete um die Fundorte der toten Vögel errichtet. Zwei dieser Sperrgebiete bestehen derzeit noch in Überlingen und Friedrichshafen (Bodenseekreis). „Baden-Württemberg unterstützt die Überlegungen der Internationalen Bodenseekonferenz, die für das weitere Vorgehen zur Bekämpfung der aviären Influenza praktikable Vorschläge erarbeitet hat. Dabei werden Erfahrungen aus dem seitherigen Seuchengeschehen in Handlungsvorschläge umgesetzt, die die bisherigen Vorgaben der EU modifizieren“, so der Minister. Über die nationalen Behörden sollen diese Vorschläge an die EU herangetragen werden. Zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit dem bisherigen und möglicherweise zukünftigen Vogelgrippegeschehen in Deutschland und Europa könnten bislang nicht oder nur ungenügend beantwortet werden. Das Land begrüße daher die angekündigten Forschungsprogramme der EU und des Bundes, insbesondere zur Virusdiagnostik und Im pfstoffentwicklung. Diese Programme befassen sich jedoch nicht mit wichtigen landesspezifischen Fragestellungen. Um das bisherige Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg aufzuklären und schnellstmöglich zielgerichtete Abwehrmaßnahmen gegen ein zukünftiges Übergreifen von Vogelgrippeviren bei Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände oder den Menschen entwickeln zu können, sei die zeitnahe und intensive Erforschung des Virenreservoirs in Wildvogelpopulationen in Baden-Württemberg und möglicher Ausbreitungswege von Vogelgrippeviren im Land erforderlich. Baden-Württemberg wird daher ein eigenes Forschungsprogramm „Wildvögel und Vogelgrippe“ starten, das die Forschungsprogramme des Bundes und der EU schwerpunktmäßig im Bereich der landesspezifischen ornithologischen und ornithologisch-virologischen Grundlagenforschung mit einem interdisziplinären Ansatz ergänzen wird. „Dabei soll die im Land vorhandene Fachkompetenz von Labor- und Forschungseinrichtungen des Landes, des Bundes, der Max-Planck-Gesellschaft oder der Naturschutzverbände einbezogen werden. Ein intensiver Austausch der Ergebnisse mit den Forschungsprogrammen des Bundes und der EU sowie den Nachbarstaaten, insbesondere den Bodenseeanrainerstaaten ist vorgesehen“, betonte Minister Peter Hauk.

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