Stallpflicht wegen Vogelgrippe zunächst nur bis 12. Mai verlängert
Düsseldorf / Bonn (aho) – Der Nationale Krisenstab, der auf Bitte des Landes Nordrhein-Westfalen heute in Bonn einberufen wurde und in dem das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Länder und die Geflügelwirtschaftsverbände zusammengekommen sind, hat eine kurzfristige Verlängerung des Stallgebots bis zum 12. Mai beschlossen. Damit haben Bund und Länder mehr Zeit, über Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht zu verhandeln. Der ursprünglich vom Bundeslandwirtschaftsministerium ins Gespräch gebrachte Plan sah vor, die Aufstallung zum Schutz vor der Vogelgrippe ab dem 1. Mai bis auf weiteres zu verlängern. Dem haben die Länder widersprochen, da dies zu massiven wirtschaftlichen Problemen in Kleinbetrieben, in der Freilandhaltung sowie auf Biohöfen führt. Nun wollen Bund und Länder in den kommenden zwei Wochen noch einmal ausführlich über praktikable Regelungen für die Geflügelhalter sprechen.
„Ich bin zuversichtlich, dass wir in weiteren Gesprächen Erleichterungen für unsere Geflügelzüchter erreichen können, die zum Teil bereits in existenzbedrohenden Situationen sind. Vor allem den Kleinbetriebe in Ostwestfalen-Lippe steht das Wasser bis zum Hals, hier müssen wir eine Lösung finden“, so NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg. Auch für Freilandhaltung und Biolandbau will NRW nach Möglichkeiten suchen, damit die Tiere möglichst schnell wieder ins Freie können.