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Das niedersächsische Agrarministerium informiert zum Aufstallungsgebot bei Geflügel

Hannover (aho) – Im Rahmen der allgemeinen Debatte über die Verlängerung der Aufstallungspflicht stellt Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen noch einmal wesentliche Punkte klar:

Aufgrund des hohen Einschleppungsrisikos der Vogelgrippe durch Wildvögel in Nutztierbestände ist nach einer Bewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes in absehbarer Zeit nicht davon auszugehen, dass es eine allgemeine Aufhebung der Stallpflicht geben wird. Voraussichtlich wird die derzeitige Verordnung zur Aufstallung bis zum 15. Mai 2006 verlängert. Bis zu diesem Tag ändert sich nichts an der Handhabung der Aufstallungsverpflichtung und möglicher Ausnahmegenehmigungen. Danach wird es weiterhin eine Stallpflicht geben, die auch die Haltung unter einer überstehenden, nach oben dichten Abdeckung mit vogelsicheren Seitenbegrenzungen wie Kaltscharrräume einschließt. Von dieser Grundsatzvorgabe sind risikobasierte Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall möglich.

In den kommenden Tagen wird auf Antrag Niedersachsens zwischen den Experten von Bund, Wissenschaft und Ländern intensiv darüber beraten, welche Möglichkeiten es für Freilandhaltung nach dem 15. Mai noch geben könnte. Bei diesen Überlegungen steht im Mittelpunkt, nach welchen Kriterien dann Ausnahmen erteilt werden können. Kernpunkt ist hier eine risikobasierte Überprüfung des antragstellenden Betriebes. Wenn bundeseinheitlich vorgegeben worden ist, nach welchen Kriterien gearbeitet werden muss, werden die zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise Ausnahmegenehmigungen erteilen können. Diese Ausnahmegenehmigungen werden leider für den betreffenden Betrieb nach wie vor zahlreiche Auflagen wie Untersuchungen auf Geflügelpest vorsehen.

Zur Kennzeichnung:

Es wird derzeit darüber verhandelt, wie zu gewährleisten ist, dass auch nach dem 12. Mai Landwirte die Eier ihrer zur Zeit eingestallten Tiere als Freilandeier verkaufen dürfen. Für Betriebe, die nicht die Möglichkeit haben, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, muss es praxisorientierte Lösungen geben.

Parallel dazu wird zwischen der EU, dem Bund und den Ländern darüber verhandelt, wie mögliche Hilfen für betroffene Geflügelhalter aussehen könnten. Besondere Probleme haben derzeit Gänsehalter, da Gänse im besonderen Maße auf Auslauf angewiesen sind. Ob und inwieweit es Unterstützung geben könnte, ist derzeit aber noch unklar. Hier ist davon auszugehen, dass dann die jeweiligen Betriebe einen konkreten wirtschaftlichen Schaden im Einzelfall werden nachweisen müssen.

„Als geflügelreichstes Bundesland hat Niedersachsen eine besondere Verantwortung in der derzeitigen Debatte. Nachdem unmissverständlich klar geworden ist, dass das Risiko für die Nutztierbestände nach wie vor erheblich ist, müssen jetzt praktikable Möglichkeiten für die Geflügelhalter gefunden werden. Dabei gilt es, Ausnahmegenehmigungen in risikoärmeren Gebieten zu ermöglichen, ohne dabei den Schutz dieser Bestände selbst und der übrigen Geflügelhaltungen zu vernachlässigen.

Brüssel und Berlin sind gefordert, jetzt schnell über finanzielle Hilfen für die geschädigten Geflügelhalter zu entscheiden. Seuchenvorsorge und Seuchenbekämpfung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wir wissen, dass wir den Geflügelhaltern zurzeit eine Menge Probleme zumuten.“ so Minister Ehlen abschießend.

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