Verdachtsfall von Geflügelpest bei einem Wildvogel in Sachsen
Bautzen (aho) – Im Freistaat Sachsen wurde erstmals ein Verdacht auf Wildvogel-Geflügelpest festgestellt. Es handelt sich um den Befund einer Reiherente aus dem Landkreis Bautzen. Das Untersuchungsmaterial wurde am 25.04.2006 zum Nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Löffler-Institut, auf der Insel Riems übersandt. Im Ergebnis der Untersuchung des Nationalen Referenzlabors wurde heute H5N1 nachgewiesen. Zur Bestätigung, ob es sich dabei um die hochpathogene Form des Geflügelpest-Virus handelt, bedarf es weiterer Untersuchungen. Das Ergebnis wird in den nächsten Tagen erwartet. Die notwendigen Maßnahmen gemäß Wildvogel-Geflügelpestverordnung (Verdacht) wurden eingeleitet:
· 3-km-Radius Sperrbezirk vom Fundort (21 Tage Verbringungsverbot für Geflügel, Vögel und deren Erzeugnisse); betroffen ist das Gebiet um die Talsperre Bautzen (nördliches Stadtgebiet Bautzen, Teile der Gemeindegebiete Radibor, Großdubrau und Malschwitz)
· 10-km-Radius Beobachtungsgebiet vom Fundort (30 Tage Verbringungsverbot für Geflügel und Vögel);Weiterhin besteht in beiden Gebieten für Hunde Leinenzwang und für Katzen „Hauspflicht“.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich über die vom Landratsamt Bautzen eingerichtete Telefonhotline unter der Nummer 03591/325436 zu informieren.