Schweinepest: Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet im Kreis Borken
Borken. Die tierärztlichen Untersuchungen, die vor einer Aufhebung des wegen der Schweinepest eingerichteten Beobachtungsgebietes nötig sind, haben im Kreis Borken am heutigen Samstag, 22. April, in den Morgenstunden begonnen. 20 Teams mit amtlichen Tierärzten aus verschiedenen Kreisen in Nordrhein-Westfalen sowie praktischen Tierärzten aus dem Kreis Borken haben zunächst begonnen, Blutproben bei Sauen in Zuchtbetrieben zu entnehmen. Während diese Proben im Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld analysiert werden, führen die vom Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken eingesetzten Teams die klinische Untersuchung der Mastbestände im Beobachtungsgebiet durch.
Insgesamt sind im Kreis Borken 98 Zucht- und Kombibetriebe von den Beprobungen sowie 234 Bestände mit Mastschweinen von den klinischen Untersuchungen betroffen. Die Veterinäre rechnen allein mit rund 3.700 Blutproben aus dem Kreis Borken. Deren abschließende Auswertung wird in der zweiten Hälfte der kommenden Woche erwartet. „Wir gehen davon aus, dass das Beobachtungsgebiet nach Vorliegen aller Ergebnisse, wenn diese keine Hinweise auf weitere Schweinepesterkrankungen ergeben, aufgehoben werden kann“, erklärt Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken. Dann würden dort die Regelungen gültig werden, die – mit Ausnahme des Sperrbezirks -im übrigen Kreisgebiet gelten. Mit den Aufhebungsuntersuchungen im Sperrbezirk könnte dann voraussichtlich Anfang Mai begonnen werden.